Das Verwaltungsgericht München hat entschieden: Das bayerische Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) darf die Landes-AfD vorerst weiter beobachten. Entsprechende Anträge der Partei lehnte das Gericht am Montag ab. Demnach darf der Landesverband auf Basis offen zugänglicher Informationen bis zu einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren beobachtet werden.
Wann mit dieser Entscheidung zu rechnen ist, lasse sich bisher nicht sagen, wie das Gericht am Montag mitteilte. Nachrichtendienstliche Mittel darf der Verfassungsschutz in Bayern bei der Beobachtung der Bayern-AfD seit einer Entscheidung des Gerichts im Oktober 2022 vorläufig nicht mehr einsetzen. Auch die Entscheidung vom Montag ändere daran nichts, so das Verwaltungsgericht. Derzeit gehe das Gericht davon aus, dass der Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel "nicht unmittelbar und mit hinreichender Bestimmtheit drohe".
Gericht in München: Verfassungsschutz darf Bayern-AfD weiter beobachten
Das Gericht hatte dem Landesamt bei der Entscheidung im Oktober 2022 auch vorläufig untersagt, "Öffentlichkeitsarbeit hinsichtlich möglicher verfassungsfeindlicher Bestrebungen der Partei zu betreiben". Am Montag teilte das Verwaltungsgericht nun mit, das LfV dürfe die Öffentlichkeit zumindest über die Beobachtung auf Basis offen zugänglicher Informationen informieren.
Nach Äußerungen von AfD-Mitgliedern "lägen tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen vor, nämlich die Menschenwürde von Muslimen und das Demokratieprinzip außer Geltung zu setzen", teilte das Gericht mit. "Die Äußerungen zeigten eine fortgesetzte Agitation gegen die Institutionen und Repräsentanten des Staates und gegen die demokratischen Parteien." Auch wenn die Äußerungen nur von einem Teil der Mitglieder stammten und nicht klar sei, ob sie die Meinung der gesamten Partei abbilden, seien sie "jedenfalls Ausdruck eines parteiinternen Richtungsstreits".
Verfassungsschützer: Extremismus in der AfD ist nicht erwiesen
Im September hatte das bayerische Innenministerium mitgeteilt, dass die AfD nunmehr auch in Bayern als Gesamtpartei vom Verfassungsschutz beobachtet wird. "Das dient der Aufklärung, inwieweit in der AfD als Gesamtpartei Bestrebungen vorliegen, die den Kernbestand des Grundgesetzes zu beeinträchtigen oder zu beseitigen versuchen", hieß es zur Begründung. Landtagsabgeordnete würden aber nicht beobachtet.
"Im Rahmen der Verhältnismäßigkeit ist zu berücksichtigen, dass die AfD noch nicht als erwiesen extremistisch eingestuft ist", hatte ein Sprecher des bayerischen Verfassungsschutzes damals aber bereits betont. Damit machte er schon vor der jetzigen Entscheidung des Gerichts deutlich, dass dem Landesamt bewusst ist, dass nicht automatisch alle nur denkbaren Maßnahmen jederzeit erlaubt sind. (mit dpa)