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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof (VGH) weist Klagen gegen Söders Kreuzerlass ab

Kreuzerlass

Söders Kreuze in Behörden bleiben vorerst hängen

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    Die Kreuze in staatlichen Gebäuden in Bayern bleiben vorerst hängen, die Klagen gegen Söders Kreuzerlass wurden abgewiesen.
    Die Kreuze in staatlichen Gebäuden in Bayern bleiben vorerst hängen, die Klagen gegen Söders Kreuzerlass wurden abgewiesen. Foto: Peter Kneffel, dpa (Archivbild)

    Die Kreuze im Eingangsbereich staatlicher Behörden in Bayern müssen nicht entfernt werden. Die Klagen des Bundes für Geistesfreiheit Bayern und München gegen den umstrittenen „Kreuzerlass“ von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) sind vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof mit Urteil vom 1. Juni zurückgewiesen worden. Das teilte das Gericht am Donnerstag in München mit.

    Auf Initiative Söders hatte die Staatsregierung im Frühjahr 2018 angeordnet, dass im Eingangsbereich eines jeden Dienstgebäudes „als Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns gut sichtbar ein Kreuz anzubringen“ sei. Der religionskritische Bund für Geistesfreiheit, der Liedermacher Konstantin Wecker und 24 weitere Einzelpersonen hatten dagegen geklagt mit der Begründung, dass dadurch ihre Grundrechte verletzt würden. Sie beantragten, die Bestimmung in der Allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaats aufzuheben und den Freistaat zu verpflichten, die Kreuze zu entfernen.

    Entscheidend sei, „dass der Staat nicht missionierend wirkt“

    In der Hauptverhandlung vor dem 5. Senat am Donnerstag vergangener Woche trugen die Klägervertreter vor, dass in der Verwendung des Kreuzes nach ihrer Überzeugung eine „gleichheitswidrige Benachteiligung“ anderer Glaubens- oder Weltanschauungsgemeinschaften zu sehen sei. Und sie pochten darauf, dass sich der Staat in diesen Fragen neutral zu verhalten habe. Die Vertreter des Freistaats hielten dagegen, dass das Kreuz in diesem Fall nicht als religiöses, sondern als kulturell-historisches Symbol zu sehen sei. Entscheidend sei zudem, so betonte Landesanwalt Marcus Niese, „dass der Staat nicht missionierend wirkt“.

    Welche Argumente letztlich den Ausschlag für das Urteil gaben, ist noch nicht bekannt. Der 5. Senat des Verwaltungsgerichtshofs unter Vorsitz von Präsidentin Andrea Breit will seine Entscheidungsgründe erst in den kommenden Wochen niederlegen und veröffentlichen. Der jahrelange Rechtsstreit muss mit dem Urteil allerdings noch nicht abgeschlossen sein. Das Gericht teilte bereits mit, dass eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen wird.

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