Startseite
Icon Pfeil nach unten
Bayern
Icon Pfeil nach unten

Bayerischer Landtag: Als Reaktion auf die AfD: Wer im Landtag pöbelt, muss zahlen

Bayerischer Landtag

Als Reaktion auf die AfD: Wer im Landtag pöbelt, muss zahlen

    • |
    Seit die AfD im Bayerischen Landtag vertreten ist, ging es so grob zur Sache wie noch nie.
    Seit die AfD im Bayerischen Landtag vertreten ist, ging es so grob zur Sache wie noch nie. Foto: Karl-Josef Hildenbrand

    Abgeordnete, die sich im Landtag rüpelhaft benehmen, sollen künftig mit einem Ordnungsgeld belegt und im schlimmsten Fall sogar von Sitzungen ausgeschlossen werden können. Um dies möglich zu machen, wollen CSU, Freie Wähler, Grüne und SPD das bayerische Abgeordnetengesetz ändern. Die Initiative dazu ging nach einer ganzen Serie unschöner Vorfälle in den vergangenen fünf Jahren von Landtagspräsidentin Ilse Aigner (CSU) aus. Sie stellte den gemeinsamen Gesetzentwurf der vier Fraktionen am Mittwoch bei einer Pressekonferenz vor.

    26 Rügen hat das Landtagspräsidium in der vergangenen Legislaturperiode gegen Abgeordnete ausgesprochen, davon 23 gegen AfD-Politikerinnen und -Politiker. Noch nie zuvor seit Gründung der Bundesrepublik Deutschland ging es im Bayerischen Landtag so grob zur Sache. Und mit Rügen, die im Kern nicht mehr sind als ansonsten folgenlose Ermahnungen, war dem Verfall der Debattenkultur nicht beizukommen. „Geändert hat sich durch die Rügen leider kaum etwas, auch weil einige es offensichtlich fast schon als Trophäe sehen, eine Rüge zu bekommen“, sagte Aigner in erkennbarer Anspielung auf die AfD-Fraktion. In der Außendarstellung würden Rügen oft als vermeintlicher Nachweis einer Ungleichbehandlung missbraucht.

    Neue Regeln im Landtag in Bayern: Statt Rügen soll es ein dreistufiges Verfahren geben

    Deshalb sollen die Rügen jetzt abgeschafft und durch ein dreistufiges Verfahren ersetzt werden. Auf Pöbeln oder Verletzungen der Ordnung soll in Plenarsitzungen zunächst mit einem Ordnungsruf reagiert werden. Bei besonders gravierenden Fällen oder wiederholtem Pöbeln soll dann in einer zweiten Stufe ein Ordnungsgeld verhängt werden. Es soll bis zu 2000 Euro und bei Wiederholungstätern bis zu 4000 Euro hoch sein. Ob und in welcher Höhe es verhängt wird, soll das Präsidium des Landtags in jedem Einzelfall entscheiden. Wenn auch diese Strafe nicht wirkt, soll dem Präsidium als letztes Mittel die Möglichkeit gegeben werden, ein Mitglied des Landtags des Saales zu verweisen und für maximal zehn weitere Sitzungen von der Teilnahme auszuschließen.

    Bayern wird mit dieser Neuregelung, die nach dem Willen von CSU, Freien Wählern, Grünen und SPD bereits Ende April in Kraft treten soll, das wahrscheinlich strengste Abgeordnetengesetz in Deutschland bekommen. Im Bundestag etwa sind die Ordnungsgelder nur halb so hoch. Aigner sagte zur Begründung: „Unsere parlamentarische Demokratie ist wehrhaft, sie lässt sich nicht verächtlich machen und sie lässt sich von niemandem auf der Nase herumtanzen.“ Dass damit in erster Linie die AfD gemeint ist, ist nach den Worten Aigners klar. Die Neuregelung des Abgeordnetenrechts sei zwar „keine Lex AfD, aber mit Sicherheit ist die AfD der Grund“.

    Die Landtagspräsidentin will außerdem prüfen lassen, wie mit Extremisten umgegangen werden kann, die als Mitarbeiter von Fraktionen beschäftigt sind. Sie reagiert damit auf Berichte, wonach die AfD-Fraktion im Bundestag und ihre Abgeordneten mehr als 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigten, die in Organisationen aktiv seien, die von deutschen Verfassungsschutzämtern als rechtsextrem eingestuft würden. Zu der Frage, ob das Landtagsamt „klar verfassungsfeindlichen Extremisten“ die Auszahlung der Löhne verweigern kann, soll im Auftrag des Landtags ein Rechtsgutachten erstellt werden. Bisher fehle dem Landtagsamt dafür eine rechtliche Grundlage, sagte Aigner. Auch das sollte ihrer Ansicht nach in Bayern Teil des Abgeordnetenrechts werden. Die Landtagspräsidentin bestätigte auf Nachfrage, dass es das Problem mit extremistischem Personal nicht nur in Berlin, sondern auch in München gebe. Die Zahl der Einzelfälle, die dem Landtagsamt bekannt seien, liege aber „unter zehn“.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden