Wie kann verhindert werden, dass Verfassungsfeinde quasi durch die Hintertür in den Landtag kommen und dann als Abgeordnetenmitarbeiter auch noch vom Staat bezahlt werden? Diese Frage treibt das Landtagsamt und die bayerischen Sicherheitsbehörden offenbar schon länger um. Nach Informationen unserer Redaktion wurde in München bereits vor den Enthüllungen über verfassungsfeindlich gesinnte Mitarbeiter der AfD im Bundestag versucht, rechtsextremen Mitarbeitern im Landtag die Gehaltszahlungen zu streichen. Das Vorhaben aber wurde wegen rechtlicher Zweifel nicht weiter verfolgt.
Nach unbestätigten Informationen geht es im Maximilianeum in München um vier Mitarbeiter bei drei neu in den Landtag gewählten Abgeordneten der AfD. Die Namen dieser letztlich von Steuergeldern bezahlten vier Mitarbeiter sowie der drei Abgeordneten will der Landtag jedoch „aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes für Mitarbeiter sowie aufgrund des verfassungsrechtlich geschützten freien Mandates“ der Abgeordneten nicht öffentlich nennen.
Rechte Burschen feierten auf AfD-Einladung im Landtag
Zwei der überprüften Mitarbeiter sind nach Recherchen unserer Redaktion Mitglieder der vom Verfassungsschutz als „rechtsextremistische Organisation“ eingestuften Burschenschaft „Danubia München“. Die beiden Männer gehörten zudem wohl im vergangenen Sommer zu einer Besuchergruppe aus Burschenschaftlern, die von den AfD-Abgeordneten Christoph Maier und Ferdinand Mang in den Landtag eingeladen worden waren. Einer der beiden Mitarbeiter bekam danach im Landtag offenbar sogar Hausverbot, weil er bei dieser Veranstaltung gegenüber einem Journalisten die rassistische „White Power“-Geste gezeigt hatte. Das Hausverbot seines Mitarbeiters für das Landtagsgebäude stellt aber für den betroffenen AfD-Abgeordneten vermutlich kein Hindernis für eine Anstellung dar – weil der Mitarbeiter auch nur im Abgeordnetenbüro vor Ort oder im Homeoffice arbeiten kann.
Die beiden weiteren überprüften Mitarbeiter stehen angeblich im Verdacht, der ebenfalls vom Verfassungsschutz als „rechtsextremistische Organisation“ eingeordneten Identitären Bewegung Deutschland (IBD) nahezustehen. Einer dieser beiden Männer war zudem offenbar zumindest früher in führender Funktion im hessischen Landesverband in der „Jungen Alternative“ (JA), der Jugendorganisation der AfD, tätig. Die JA Hessen wird vom hessischen Verfassungsschutz als „fest in rechtsextremistische Strukturen eingebunden“ beschrieben.
Ilse Aigner: "Ich empfinde es als gefährliche gesetzliche Lücke"
Trotz einer konkreten Aufforderung durch den Landtag sollen sich die fraglichen Abgeordneten-Mitarbeiter nicht glaubhaft von den in Frage stehenden verfassungsfeindlichen Organisationen distanziert haben. Die betroffenen AfD-Abgeordneten sollen zudem einer Aufforderung des Landtagsamtes, auf eine Anstellung der fraglichen Personen zu verzichten, nicht nachgekommen sein.
Zur Abklärung möglicher Verbindungen der vier in Frage stehenden Mitarbeiter von AfD-Abgeordneten zu verfassungsfeindlichen Organisationen hat der Landtag dem Vernehmen nach bereits im Januar das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) um Unterstützung gebeten. Nähere Informationen darüber waren allerdings nicht zu erhalten.
Die Sperrung der Auszahlung der Mitarbeiterentschädigung liegt aktuell auf Eis – aus rechtlichen Gründen. Das Landtagspräsidium hat deshalb nun ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, um die juristisch komplizierte Materie zu überprüfen. Sorgfalt sei hier wichtiger als Eile, sagte Landtagspräsidentin Ilse Aigner, hielt mit ihrer Meinung aber nicht hinterm Berg: „Ich empfinde es als gefährliche gesetzliche Lücke, dass wir es derzeit zulassen müssen, dass Verfassungsfeinde mit Steuergeldern bezahlt werden müssen.“