Die Erfolge der bayerischen Justiz bei der Ermittlung der Verfasser von Hass-Reden dürfen nicht darüber hinwegtäuschen, dass bisher nur ein Teil der Straftaten überhaupt verfolgbar ist. Nach wie vor gibt es weite Bereiche im Internet, in denen die Staatsanwälte machtlos sind, weil ihnen der Zugriff auf die Verkehrsdaten der Urheber fehlt oder die Hass-Redner sich auf Plattformen bewegen, die Ermittlungen von vornherein unmöglich machen.
Beachtlich, was Staatsanwälte technisch leisten
Dennoch ist es beachtlich, was bayerische Staatsanwälte unter der Leitung des Hate-Speech-Beauftragten in kurzer Zeit auf die Beine gestellt haben – juristisch wie organisatorisch und technisch. Es ist ein Signal an die Betroffenen von Beleidigungen, Beschimpfungen und Drohungen, dass der Staat willens und in der Lage ist, den Straftaten nachzugehen. Und es ist ein Signal an die Straftäter, dass sie sich in der Anonymität des Netzes eben nicht sicher fühlen können, wenn sie andere Menschen bedrohen oder wegen ihrer Religion, Herkunft, Hautfarbe, ihres Geschlechts oder ihrer sexuellen Orientierung verunglimpfen.
Es gibt Instrumente, das Übel zu bekämpfen
Das zeigt zweierlei. Erstens: Es gibt Instrumente, das Übel zu bekämpfen. Zweitens: Diese Instrumente müssen weiter entwickelt werden. Die Debatte im Innenausschuss des Landtags hat deutlich gemacht, dass dazu eine mittlerweile große Mehrheit der Abgeordneten bereit ist. Die Zeiten, in denen das Thema verharmlost wurde, sind vorbei. Es ist sogar zu befürchten, dass das Problem in der aufgeheizten Corona-Stimmung in Zukunft noch größer wird. Deshalb: Keinesfalls locker lassen.
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