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Bauern-Demonstrationen: Justiz ermittelt wegen Galgen bei Bauernprotesten

Bauern-Demonstrationen

Justiz ermittelt wegen Galgen bei Bauernprotesten

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    Zuletzt häufig zu sehen: ein Galgen als Zeichen des Protests.
    Zuletzt häufig zu sehen: ein Galgen als Zeichen des Protests. Foto: Sina Schuldt, dpa

    Was ist davon zu halten, wenn Menschen bei einer Demonstration einen Galgen in die Höhe halten, an dem ein Spruch, ein Symbol oder gar eine Puppe baumelt? Man könnte zu dem Urteil kommen, das geschmacklos zu finden, zumindest grenzwertig. Aber ist es auch strafbar?

    In den vergangenen Jahren gab es immer wieder solche Fälle, etwa bei Protesten gegen das Transatlantische Freihandelsabkommen (TTIP) oder bei Kundgebungen der islamfeindlichen Pegida. „Reserviert Angela ‚Mutti’ Merkel“ standen auf manchen. Damals ermittelte die Justiz, ohne dass dies jedoch in eine Strafe mündete. Nun tauchte der Galgen bei mehreren Bauern-Demonstrationen auf. Und wieder wird er zu einem Fall für die Behörden.

    In Wunsiedel baumelten an einem Galgen Puppen in Ampel-Farben

    So hat die Staatsanwaltschaft in Hof Ermittlungen aufgenommen. Bei einer Protestveranstaltung am Montag vor einer Woche im oberfränkischen Wunsiedel war ein Galgen mitgeführt worden, an dem Puppen in Ampel-Farben hingen. Das Ermittlungsverfahren werde gegen Unbekannt und wegen des Verdachts der Belohnung und Billigung von Straftaten geführt, teilte ein Sprecher mit. Zugleich leitete die Staatsanwaltschaft Passau Vorermittlungen wegen eines im Landkreis aufgestellten Galgens mit angehängtem Ampel-Symbol ein. Ein Sprecher sagte, man gehe möglichen Delikten wie öffentliche Aufforderung zu Straftaten, Billigung von Straftaten, verfassungsfeindliche Verunglimpfung von Verfassungsorganen sowie Beleidigung von Personen des politischen Lebens nach. Der Grünen-Kreisverband Passau hält nach eigenen Angaben eine neue strafrechtliche Bewertung der Ampel-Galgen für notwendig. In Teilen der Bevölkerung werde die Stimmung immer aggressiver, sagte der frühere Landeschef der Partei, Eike Hallizky, der heute Vorsitzender der Grünen im Passauer Kreistag ist.

    Professor Michael Kubiciel, Direktor des Instituts für die gesamten Strafrechtswissenschaften an der Universität Augsburg, sieht im Falle möglicher Verfahren eher schlechte Erfolgsaussichten. Der einzige Tatbestand, der zutreffen könnte, sei die "Aufforderung zur Begehung einer Straftat", sagte Kubiciel. "Das müsste aber eine konkrete Aufforderung sein." Die Darstellung einer Ampel an einem Galgen reiche dafür nicht aus. In der Vergangenheit seien die Gerichte bei ähnlichen Fällen immer zu diesem Schluss gekommen. Kubiciel sagte, er könne sich nicht vorstellen, warum es nun zu einer anderen Bewertung kommen sollte. Der Gesetzgeber könne solche Sachverhalte natürlich immer prüfen und Gesetze entsprechend ändern. Das dürfte Kubiciel zufolge allerdings unter Berücksichtigung der Meinungsfreiheit ziemlich schwierig sein. (mit dpa)

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