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Augsburg: Nach Urteil: Ex-Chefarzt des Klinikums zahlt nicht

Augsburg

Nach Urteil: Ex-Chefarzt des Klinikums zahlt nicht

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    Es steht in den Sternen, ob aus der Augsburger Klinik jemals ein Universitätsklinikum wird.
    Es steht in den Sternen, ob aus der Augsburger Klinik jemals ein Universitätsklinikum wird. Foto: Marcus Merk

    Dem langjährigen Chefarzt der Dermatologie am Klinikum Augsburg, Professor Bernd-Rüdiger Balda, könnte theoretisch der Antritt einer Haftstrafe drohen. Balda war, wie berichtet, im Oktober 2008 vom Augsburger Landgericht zu einer einjährigen Freiheitsstrafe auf Bewährung und der Zahlung einer Geldauflage von 150.000 Euro verurteilt worden. Der Grund: uneidliche Falschaussage. Balda hatte als Zeuge im Prozess gegen seinen Freund, den Politikersohn Max Strauß, gelogen.

    Bernd-Rüdiger Balda wäre seit Rechtskraft des Urteils verpflichtet gewesen, die 150 000 Euro Bewährungsauflage abzubezahlen. Gerichte erlassen bei einer Strafaussetzung zur Bewährung häufig derartige Auflagen, um den Verurteilten nicht zu billig davonkommen zu lassen. Doch bisher hat Balda nichts bezahlt. Es ist keine Zahlung eingegangen. Die Augsburger Staatsanwaltschaft hat deshalb nun nach Informationen unserer Zeitung den Antrag gestellt, die Bewährung zu widerrufen. Sollte das Gericht dem Antrag folgen, müsste Balda seine Haftstrafe tatsächlich antreten.

    Dass dies so kommt, ist aber unwahrscheinlich. Baldas Anwalt Prof. Gunter Widmaier (Karlsruhe) kündigte gegenüber unserer Zeitung an, in der kommenden Woche ein Gnadengesuch beim bayerischen Justizministerium stellen zu wollen. Die 150.000 Euro, die der Ex-Chefarzt zahlen soll, seien gemessen an seinen heutigen Einkünften zu hoch angesetzt. Dass bisher nichts passiert sei, sei auf ein Versäumnis seinerseits zurückzuführen, so Widmaier. "Es war kein böswilliges Unterlassen von Herrn Balda."

    Die Bewährungsauflage über 150.000 Euro ist in der Tat recht hoch. Allerdings gingen die Richter der 3. Strafkammer des Landgerichts bei ihrem Urteil davon aus, dass Balda als langjähriger Chefarzt über entsprechende Mittel verfügt. Sein Immobilienbesitz und die Höhe der Rente hatten schon im Prozess für Nachfragen gesorgt.

    Balda war 2008 wegen Falschaussage verurteilt worden. Er hatte 2007 bereits vor Gericht gestanden, damals aber vor einer anderen Kammer als Zeuge. Es ging darum, dass er dem Augsburger Unternehmen Böwe Ende der 80er Jahre einen Kontakt zu Max Strauß, dem Sohn des ehemaligen Ministerpräsidenten Franz Josef Strauß, verschaffte. Strauß sollte als "Türöffner" helfen, der Firma Subventionen aus dem Umweltministerium zu verschaffen. Tatsächlich flossen später Fördergelder, umgekehrt zahlte Böwe 190 000 Mark auf ein Schweizer Konto - das Balda gehörte. Wohin das Geld letztlich ging, ist unklar.

    Balda behauptete 2007 vor Gericht, dass er von einer Provision nichts gewusst habe und das Geld in bar einem ihm völlig unbekannten Mann ohne Quittung übergeben habe. Der Ex-Chefarzt sieht sich als Opfer der Justiz. "Ich verzweifle an unserem Rechtsstaat, wenn ich verurteilt werde", hatte er in seinem Falschaussage-Prozess gesagt. Verurteilt wurde er anschließend trotzdem. Auch der Bundesgerichtshof kam später zum Ergebnis, dass Balda zu Recht verurteilt wurde. Eine Revision hatte keinen Erfolg. Stefan Krog

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