Die Entscheidung zur Aufhebung der Immunität fiel einstimmig. Damit ist der Weg frei für weitere Ermittlungen.
Die Augsburger Staatsanwaltschaft ermittelt seit Anfang November gegen Förster wegen Körperverletzung und illegaler Filmaufnahmen. Auslöser war die Anzeige einer Prostituierten. Förster, 51, soll heimlich Filmaufnahmen vom Sex mit der Frau gemacht haben. Als sie ihm die Kamera abnehmen wollte, soll es zu Handgreiflichkeiten gekommen sein.
Im Zuge der Ermittlungen wurden Mitte November auch Büros und Wohnungen Försters in Augsburg und München durchsucht. Bei den Razzien wurden Datenträger sichergestellt, auf denen sich auch Fotos nackter minderjähriger Frauen befinden.
Der Landtag hatte es sehr eilig
Als dies bekannt wurde, trat Linus Förster vom Vorsitz der schwäbischen SPD und allen weiteren Ämtern zurück und kündigte an, dass er mit Ablauf des Jahres auch sein Landtagsmandat niederlege. Daher wirft die überraschende Entscheidung im Rechtsausschuss Fragen auf. Denn in zweieinhalb Wochen wäre Förster ohnehin kein Mandatsträger mehr gewesen.
Warum konnten oder wollten die Augsburger Staatsanwaltschaft und der Landtag nicht bis dahin warten? Wie aus der Drucksache 17/14791 des Landtags hervorgeht, hatte es der Rechtsausschuss unter Vorsitz von Franz Schindler (SPD) sehr eilig. Das Schreiben des Leitenden Oberstaatsanwalts aus Augsburg war erst am Mittwoch im Landtag eingegangen. Und schon wenige Stunden später war die Angelegenheit im Ausschuss entschieden.
Formal ist es zunächst so, dass für weitergehende Ermittlungen die Immunität aufgehoben werden muss. Für die Erlaubnis zur Durchsuchung bei Linus Förster reichte das vereinfachte Verfahren des Landtags, das so funktioniert: Die Staatsanwaltschaft informiert den Landtag, dass eine Durchsuchung geplant ist. Wenn der Landtag nicht binnen 48 Stunden widerspricht, ist die Genehmigung automatisch erteilt. Soll das Ermittlungsverfahren weiterbetrieben werden oder das Verfahren in Richtung einer Anklage gehen, muss die Staatsanwaltschaft vorher die Aufhebung der Immunität beantragen.
Immunität von Förster aufgehoben: Entscheidung sollte geheim bleiben
Der Sprecher der Augsburger Staatsanwaltschaft, Matthias Nickolai, bestätigte gegenüber unserer Redaktion zwar den Beschluss des Rechtsausschusses, wollte sich aber zum gegenwärtigen Stand der Ermittlungen und zu Details nicht äußern. Festzuhalten ist aber, dass die Entscheidung im Rechtsausschuss von großer Eile geprägt war und eigentlich geheim bleiben sollte. Denn entschieden wurde in nicht-öffentlicher Sitzung. Der Beschluss über die Aufhebung der Immunität Förster wurde auch anonym gefasst, also ohne Försters Namen zu nennen.
Das lässt Raum für Spekulationen. Eine davon könnte sein, dass es Weiterungen im Ermittlungsverfahren gibt. Wurden zum Beispiel auf Försters Speichermedien noch mehr und noch schlimmer belastendes Material gefunden? Möglicherweise gibt es auch weitere Verdächtige oder es sind weitere Durchsuchungen geplant. Ein gravierender Grund für die Eile und die Geheimhaltung könnte sogar sein, dass eine Inhaftierung von Linus Förster geplant ist. Möglicherweise wird schon in den kommenden Tagen mehr bekannt.
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