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Augsburg: Goldfinger-Prozess: Staatsanwaltschaft lehnt Einstellung des Verfahrens ab

Augsburg

Goldfinger-Prozess: Staatsanwaltschaft lehnt Einstellung des Verfahrens ab

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    Der Goldfinger-Prozess wird in Augsburg fortgesetzt. Die Atmosphäre zwischen Gericht und Staatsanwaltschaft ist vergiftet.
    Der Goldfinger-Prozess wird in Augsburg fortgesetzt. Die Atmosphäre zwischen Gericht und Staatsanwaltschaft ist vergiftet. Foto: Bernhard Weizenegger (Archiv)

    Johannes Ballis ist kein Mann der lauten Töne. Der Vorsitzende der 10. Strafkammer am Landgericht Augsburg arbeitet seit vielen Jahren ruhig, unaufgeregt und sachlich. Schon in seiner als Staatsanwalt hatte er den Ruf, ein harter, aber fairer Jurist zu sein. Die Vorwürfe seiner Ex-Kollegen im großen Goldfinger-Prozess um angeblich milliardenschwere Steuerhinterziehung müssen ihn hart getroffen haben. Er sei nicht mehr neutral und unvoreingenommen, schrieben die Staatsanwälte in ihrem Befangenheitsantrag, und sei daher als Vorsitzender Richter in dem spektakulären Verfahren abzulehnen. Wäre das so geschehen, wäre der gesamte Prozess geplatzt. Doch es kam anders: Das Landgericht Augsburg hat den Befangenheitsantrag verworfen. Und so kann das Verfahren am Mittwoch fortgesetzt werden.

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