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Warum saß der Messerangreifer von Aschaffenburg nicht in Haft?

Aschaffenburg

Messerangreifer hätte eigentlich im Gefängnis sitzen müssen

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    Noch immer ist die Trauer in Aschaffenburg groß nach dem Messerangriff auf eine Kitagruppe.
    Noch immer ist die Trauer in Aschaffenburg groß nach dem Messerangriff auf eine Kitagruppe. Foto: Arne Dedert, dpa

    Hätte der Messerangreifer von Aschaffenburg am Tag der Tat in Haft sitzen müssen? Diese Frage steht seit Freitag im Raum. Denn die Staatsanwaltschaft Schweinfurt wollte den 28-jährigen Afghanen ab 23. Dezember 2024 für 40 Tage in Haft nehmen. Demnach wäre er erst am 1. Februar wieder freigekommen. Aber: Die Haft trat er nicht an. Hintergrund ist, dass der Mann eine Geldstrafe wegen einer vorsätzlichen Körperverletzung nicht bezahlt hat. Die Staatsanwaltschaft hatte nach einer Auseinandersetzung im März 2023 im Ankerzentrum Geldersheim (Kreis Schweinfurt) die Höhe der Strafe auf 80 Tagessätze à zehn Euro festgesetzt.

    Der 28-Jährige hätte also ersatzweise ins Gefängnis gehen sollen. Die Justiz erließ im Dezember allerdings keinen Vollstreckungshaftbefehl. Die Begründung ist juristisch kompliziert: Parallel habe sich wegen einer weiteren Verurteilung des Beschuldigten „eine sogenannte Gesamtstrafenlage ergeben“, heißt es von der Staatsanwaltschaft. Bei dieser zweiten Verurteilung – diesmal durch das Amtsgericht Aschaffenburg – sei es um versuchten Betrug durch Schwarzfahren gegangen. Strafmaß hier: 15 Tagessätze à zehn Euro.

    Aus der Psychiatrie wurde der Messerangreifer schnell wieder entlassen

    In solchen Fällen sei „zwingend“ vorgeschrieben, dass über die Bildung einer Gesamtstrafe entschieden werden muss, so der Sprecher der Staatsanwaltschaft Schweinfurt weiter. Doch eine solche Entscheidung habe das zuständige Amtsgericht Schweinfurt auch ein halbes Jahr später noch nicht getroffen. „Unter anderem wegen erforderlicher Zustellungen und Übersetzungen, die Zeit in Anspruch nehmen.“ Wie der Sprecher der Staatsanwaltschaft weiter erklärt, sei es in solchen Fällen die Regel, erst „die nachträgliche Gesamtstrafenbildung in die Wege zu leiten, bevor ein Vollstreckungshaftbefehl ergehe“. Denn erst dann „steht fest, wie hoch die zu vollstreckende Strafe tatsächlich ist“.

    Unterdessen wird klar, wie dick die Akte des Messerangreifers ist. Wie die Regierung von Unterfranken mitteilt, wurde der 28-Jährige dreimal von der Polizei in ein psychiatrisches Krankenhaus gebracht. Er wurde aber schnell wieder entlassen, weil „keine Eigen- oder Fremdgefährdung“ diagnostiziert wurde. Auf strafrechtlicher Seite listet die Staatsanwaltschaft Schweinfurt auf Anfrage vier Fälle zwischen Dezember 2022 und April 2023 auf, bei denen der Mann wegen Körperverletzungen beschuldigt wurde. Drei Fälle wurden unter anderem wegen widersprüchlicher Angaben von Beteiligten eingestellt, in einem Fall wurde die genannte Geldstrafe verhängt. Darüber hinaus gab es ein Verfahren wegen Beleidigung und eine Anklage wegen Sachbeschädigung.

    In einem Handgemenge soll der Angreifer von Aschaffenburg den Waffenholster eines Beamten teilweise geöffnet haben

    Die Staatsanwaltschaft Aschaffenburg zählt weitere Verfahren auf, darunter versuchter Betrug. Im Mai 2024 soll der Afghane zudem in der Dienststelle der Bundespolizei in Aschaffenburg eine Beamtin „mit der flachen Hand“ geschlagen haben, wohl unter Cannabis-Einfluss. In einem Handgemenge habe er das Waffenholster eines Beamten teilweise geöffnet. Im Juni soll er sich am Aschaffenburger Hauptbahnhof entkleidet und einen Streusalzbehälter beschädigt haben. Im August habe er in Alzenau (Kreis Aschaffenburg) randaliert und seinen Kopf gegen den Boden geschlagen. Anschließend soll er nach einem Polizisten und einem Sanitäter getreten haben.

    Laut einem Sprecher der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg lagen in keinem der Fälle „die gesetzlichen Voraussetzungen eines Haftbefehls“ oder „für eine strafrechtliche einstweilige Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus vor“.

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    6 Kommentare
    Wolfgang Schwank

    Bei aller Betroffenheit, bei allem Mitgefühl für die Geschädigten und deren Angehörigen - wir bewegen uns hier im Verantwortungsbereich der bayrischen!! Justiz.

    Thomas Thürer

    Naja. Ist das etwas besonderes? Der 13-jährigen Finn wurde am letzten Sonntag mit einem Stich ins Herz fast umgebracht. Sieben Tatverdächtige wurden der Haftrichterin vorgeführt, sie ließ fünf der jungen Männer vorerst trotzdem laufen. Die Fälle von sexueller Belästigung und Gruppenvergewaltigung, in denen die Täter mit Bewährung davon kommen, sind Legende. In Essen randalierte heute ein Marokkaner mit Machete am Bahnhof. Auch heute verfolgte in Schwerte bei Dortmund ein 15-Jähriger einen 18-Jährigen und stach ihn vor einem Streifenwagen nieder. Ob der Afghane aus Aschaffenburg nun im Knast oder Afghanistan hätte sein müssen, oder die Rechtslage seinen „Freigang“ rechtfertigt, ist doch eigentlich belanglos. Gleichzeitig wird eine Wohnung wegen „Schwachkopf“ durchsucht und sind ganze Staatsanwaltschaften mit etwa 1300 Strafanzeigen von Habeck und Baerbock beschäftigt. Was für ein Sittengemälde.

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    Wolfgang Steger

    Herr Thürer, nachdem Sie sich feige aus unserer letzten Diskussion verabschiedet haben, nennen Sie nun das Versagen der Bayrischen Staatsregierung " belanglos ". Messeratacken unter Jugendlichen nehmen leider zu, schauen Sie nach England, wo das Problem viel größer ist . Behörden haben versagt, aber ich frage mich, was Sie eigentlich wollen, Letztens forderten Sie, man müsse den Brand löschen. Was sid Ihre konkreten Vorschläge, Herr Thürer?

    Richard Merk

    Aber Hallo, bringen Sie es nicht fertig Gerichte über Schuld und Unschuld entscheiden zu lassen. Anhand ihren subjektiven Wahrnehmungen verwischen sie Recht und Gerechtigkeit. Nehmen Sie endlich mal zur Kenntnis, dass unserer Gesetze und Regeln Deutschland zu einem der sichersten Länder machen trotz täglich 3 rechtsextreme Straftaten.

    Rainer Kraus

    Das Problem: Aschaffenburg ist kein Einzelfall.

    Hans Peter Fuchs

    Zitat Alexander Solschenizyn: „Ein kommunistisches System erkennt man daran, daß es die Kriminellen verschont und den politischen Gegner kriminalisiert."

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