Zweieinhalb Jahre nach dem sogenannten Tierskandal von Bad Grönenbach verkündet das Landgericht Memmingen heute um 11 Uhr seine Urteile. Angeklagt in dem Fall sind zwei Landwirte unter anderem wegen des Verdachts des mehrfachen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz. Die Männer, Vater und Sohn, sollen etliche Rinder nicht ausreichend versorgt haben, sodass die Tiere teils erheblich litten. Einige mussten später aufgrund ihrer schlechten Verfassung eingeschläfert werden.
Allgäuer Tierskandal: Waren die Angeklagten mit der Haltung der Rinder überfordert?
Die Staatsanwaltschaft hatte in ihren Plädoyers Freiheitsstrafen gefordert. Der Anklagevertreter sagte, selbst für Laien wäre beim Anblick der kranken Rinder zu erkennen gewesen, dass diese in einem "erbärmlichen" Zustand waren. In der Anklage hieß es, dass auch erst wenige Tage alte Kälbchen mit schweren Lungen- und Darmentzündungen sich selbst überlassen worden sein. Die Jungtiere hätten Atemnot gehabt und dies als lebensbedrohlich erlebt.
Der Staatsanwalt forderte zweieinhalb Jahre beziehungsweise zwei Jahre und zehn Monate Gefängnis für die 68 und 25 Jahre alten Männer. Beide Strafen könnten also nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden.
Die Verteidigung hatte dagegen auf Bewährungsstrafen plädiert. Beide Angeklagte seien bei der Haltung ihrer Rinder überfordert gewesen.
Verteidigung forderte im Bewährungsstrafen im Tierskandal Bad Grönenbach
Den beiden Landwirten wird laut Anklageschrift vorgeworfen, in 54 Fällen Kühe und Kälber nicht ausreichend versorgt zu haben, sodass die Tiere erheblich litten und einige sogar getötet werden mussten. Die Männer hatten im Lauf des Prozesses entsprechende Geständnisse abgelegt.
Der Prozess gegen die beiden Männer ist Teil des Allgäuer Tierskandals, in den insgesamt drei Betriebe verwickelt sind. Damals wurden die Ermittler auf mehrere Bauernhöfe aufmerksam, nachdem eine Tierschutzorganisation Videos veröffentlicht hatte, die Fälle von Tierquälerei aus einem Großbetrieb zeigen sollen.