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Allgäuer Tierskandal: Im Allgäuer Tierskandal kommen am ersten Prozesstag grausame Einzelheiten ans Licht

Allgäuer Tierskandal

Im Allgäuer Tierskandal kommen am ersten Prozesstag grausame Einzelheiten ans Licht

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    Prozess im Allgäuer Tierskandal: In Memmingen stehen heute drei Beschuldigte vor Gericht.
    Prozess im Allgäuer Tierskandal: In Memmingen stehen heute drei Beschuldigte vor Gericht. Foto: Felix Ebert

    Der Mann rammte der liegenden Kuh immer wieder seine Knie in die Rippen, trat ihr gegen den Unterkiefer und in den Bereich des rechten Auges, auch in die Seite, in den Brustbereich, gegen die Schulter. Er schlug sie mehrmals mit der Faust, setzte dann abermals Knie und Fuß ein.

    So beschreibt die Staatsanwaltschaft, was sich am 5. Juni 2019 auf dem Hof eines Milchviehbetriebs in Bad Grönenbach, Unterallgäu, ereignet haben soll. „Die Kuh hatte kurz zuvor gekalbt. Jeder Tritt, jeder Stoß und jeder Schlag war mit erheblichen Schmerzen und Leiden verbunden.“

    Doch nicht nur dieser Fall steht in der Anklageschrift. Der Staatsanwalt braucht mehr als 1,5 Stunden, um alle Vorwürfe vorzulesen, in denen es um Gewalt an Rindern geht und um nicht geleistete medizinische Hilfe für Kühe, was bei etlichen Tieren zu erheblichen Schmerzen und Leiden geführt haben soll. Die Aufarbeitung des Falls hatte vier Jahre gedauert.

    Allgäuer Tierskandal: Geplant war, gegen sechs Beschuldigte zu verhandeln

    Es ist der Auftakt des dritten Prozesses im Allgäuer Tierskandal, für den am Freitag etliche Zuschauer und Medienvertreter ins Landgericht Memmingen kamen. Diesmal geht es um den größten der drei Höfe, die sich verantworten müssen. Durch diesen Betrieb, der damals laut einer Angeklagten insgesamt 3800 Rinder hielt, war der Skandal ins Rollen gekommen: Die mutmaßlichen Missstände in der Tierhaltung hatte im Jahr 2019 der Verein Soko Tierschutz aufgedeckt. Innerhalb von wenigen Wochen gerieten damals zwei weitere Unterallgäuer Milchviehbetriebe ins Visier der Ermittler.

    Eigentlich hätte am Freitag gegen sechs Beschuldigte verhandelt werden sollen. Weil die Verteidiger der beiden Betriebsleiter und eines weiteren Angeklagten Befangenheitsanträge gegen vier Richter stellten, die mit dem Fall zu tun haben sollten, wurde der Prozess aufgeteilt: So saßen am Freitag nur drei der sechs Beschuldigten auf der Anklagebank: ein 34- und ein 50-Jähriger und eine 32-Jährige.

    Sie waren 2019 Angestellte in dem Betrieb und betreuten laut Staatsanwaltschaft dort die Rinder. Gegen Mittag wurde dann aber auch das Verfahren gegen den 50-Jährigen abgetrennt. Wie kam es dazu? Die drei Angeklagten hatten im Vorfeld des Prozessauftakts signalisiert, dass sie kooperativ sein werden, um den Prozess schnell beenden zu können, sagt Landgerichts-Vizepräsident Jürgen Brinkmann auf Nachfrage.

    Prozess in Memmingen: In Anklageschrift wird beschrieben, wie drei leitende Angestellte aktiv den Tieren Leid zufügten

    Am Freitag nun habe der 50-jährige Beschuldigte einen zweiten Anwalt an seiner Seite gehabt. Der teilte dem Richter mit, dass er während des Prozesses weitere Beweisanträge stellen werde. Dann hätten die noch festgelegten sechs weiteren Verhandlungstage nicht gereicht, sagt Brinkmann. Also wurde das Verfahren gegen den 50-Jährigen ausgegliedert. Der Verteidiger des 34-Jährigen warf seinem Kollegen vor, er wolle mit diesem „Störfeuer“ den Prozess verlängern. Sein Mandant hingegen wolle die Verhandlung lieber schnell hinter sich bringen, um nicht länger dem psychischen Druck ausgesetzt zu sein.

    Im ersten Teil der Anklageschrift geht es um 58 Rinder. Sie hätten „längere Zeit erhebliche Schmerzen erleiden und längere Zeit erheblich leiden“ müssen. Und zwar, weil sie nicht von einem Tierarzt behandelt oder nicht getötet worden seien, als ihnen nicht mehr geholfen werden konnte. Die Krankheiten jedes Tieres sind in der Anklage aufgelistet. Es geht etwa um Wunden, mal faustgroß, mal blutend, mal eiternd. Um Schwellungen, Lahmheit, Abmagerung, Entzündungen. Das hatten Kontrolleure im Sommer 2019 in dem Betrieb festgestellt.

    Entsetztes Stöhnen aus dem Zuschauerraum ist hin und wieder zu hören, als der Staatsanwalt den zweiten Teil der Anklage vorträgt. Es werden Fälle beschrieben, in denen Angestellte durch „selbstständige Handlungen“, also aktiv, einigen Tieren Leid zugefügt haben sollen. Wie der 34-Jährige, zu dessen Taten die eingangs beschriebene Szene zählen soll. Immer wieder geht es um Kühe, die kaum oder gar nicht laufen oder stehen können. Mit Gewalt soll versucht worden sein, sie auf die Beine zu bringen. Einigen Rindern soll stark und ruckartig am Schwanz und am Kopf und teils an den Ohren gezogen worden sein. Immer wieder wurden Tiere laut Anklage mit einem Radlader und einer Hüftklammer, einem Hebewerkzeug, das Rindern beim Aufstehen helfen soll, durch den Stall geschleift.

    Tierskandal in Bad Grönenbach: Kühe konnten offenbar kaum laufen oder stehen

    Etwa in diesem Fall, der in der Anklageschrift so beschrieben wird: Der 34-Jährige „fuhr mit einem Radlader in die Bucht. Er stieß mit der vorderen rechten Ecke der Radladerschaufel heftig gegen das Hinterteil des Rindes. Dies war mit erheblichen Schmerzen und Leiden verbunden. Er hob dann mit der

    Einem Tier soll beim Rangieren des Radladers, an dem es befestigt war, mehrfach der Kopf und der Hals verdreht worden sein. All das soll erhebliche Schmerzen und Leiden verursacht haben. Tieren wurde immer wieder stark und ruckartig am Schwanz und am Kopf und teils auch an den Ohren gezogen, etwa einem Tier, als mehrere Männer versuchten, es in einen Anhänger zu laden. In einem Fall soll der 34-Jährige einem Tier, das nicht aufstehen konnte, dreimal ein Werkzeug in den Rücken gestoßen haben.

    Auch mit zwei Kühen, die gerade Kälbchen zur Welt brachten, soll hart umgegangen worden sein. Erneut stöhnen Zuschauer auf, als der Staatsanwalt Details vorliest.

    Allgäuer Tierskandal: Zwei Angeklagte geben alle Vorwürfe zu

    Der 34- und die 32-jährige Angeklagte geben am Freitag alle Vorwürfe zu. Es tue ihnen sehr leid, sie würden es gerne rückgängig machen, sagen sie. Er übernehme die Verantwortung für seine Taten, sagt der Mann. Es sei nicht seine Absicht gewesen, Tieren Leid zuzufügen. Beide verweisen aber auch darauf, dass sie keine leitenden Angestellten gewesen seien, wie es in der Anklageschrift steht. Vielmehr seien sie gegenüber den beiden Betriebsleitern weisungsabhängig gewesen. Er hätte öfter einen Tierarzt rufen müssen, wenn es einem Rind nicht gut ging, gibt der Mann zu. Allerdings hätte er dann Ärger mit einem der beiden Leiter bekommen, sagt er. Denn Behandlungen seien teuer.

    Nun sei für ihn klar, dass er früher hätte kündigen müssen. Auch wegen der Arbeitsbedingungen: Täglich habe er von früh morgens bis spät abends, manchmal auch bis in die Nacht gearbeitet. Und zwar vier Wochen am Stück, dann habe er vier Tage frei gehabt. Bei 3000 Euro brutto im Monat.

    Insgesamt sind sechs Verhandlungstage angesetzt. Ende Oktober soll ein Urteil fallen. Wann der Prozess gegen die vier anderen Angeklagten beginnen wird, ist noch unklar.

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