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Allgäu: 16-Jährige in Memmingerberg getötet: Ermittler gehen von geplanter Tat aus

Allgäu

16-Jährige in Memmingerberg getötet: Ermittler gehen von geplanter Tat aus

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    Vor zwei Wochen fand die Polizei nahe des Allgäu Airports in Memmingerberg (Landkreis Unterallgäu) die Leiche eines 16 Jahre alten Mädchens und suchte noch im Dunkeln nach Spuren.
    Vor zwei Wochen fand die Polizei nahe des Allgäu Airports in Memmingerberg (Landkreis Unterallgäu) die Leiche eines 16 Jahre alten Mädchens und suchte noch im Dunkeln nach Spuren. Foto: Ralf Lienert

    Neun Monate nach dem brutalen Tod einer 16-Jährigen nahe des Memminger Flughafens, steht nun der Termin für die Gerichtsverhandlung gegen die beiden Tatverdächtigen fest.

    Am Montag, 29. August, um 9 Uhr beginnt im Sitzungssaal 132 des Landgerichts Memmingen vor der 5. Strafkammer als Jugendkammer als Schwurgericht der Prozess. Der 26 Jahre alte Denis G. und die 16 Jahre alte Angelina A. müssen sich wegen Mordes verantworten.

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    Den beiden deutschen Staatsangehörigen wird vorgeworfen, am späten Nachmittag des 14. November die 16 Jahre alte Hannah W. getötet zu haben. Die Tat soll das Duo laut Staatsanwaltschaft im Voraus geplant haben. Dazu sollen sich der Mann und die 16-Jährige mit Hannah W. im Bereich der Zufahrt zu Tor 3 des Flughafens verabredet haben.

    Die Angeklagte soll dem Opfer zunächst mit Betäubungsmitteln gefüllte Gelatinekapseln gegeben haben, die das Opfer einnahm, da ihr vorgespiegelt wurde, dass es sich um Vitaminpillen handle. Im Außenbereich eines nahegelegenen Shelters soll die Angeklagte dem Opfer dann mit einer Wodka-Glasflasche auf den Kopf geschlagen haben. Als Hannah zu Boden ging und auf dem Bauch lag, soll der Angeklagte mehrfach mit einem mitgebrachten Messer auf sie eingestochen haben, was innerhalb weniger Minuten zum Tod von Hannah W. führte.

    Verfahren in Memmingen ist vermutlich in Teilen öffentlich

    Den beiden Angeklagten wird deswegen gemeinschaftlicher Mord vorgeworfen. Unmittelbar nach der Tat hatten beide Angeklagten noch geschwiegen und keine Angaben gemacht. Inzwischen haben sich sie der Staatsanwaltschaft zufolge zu den Vorwürfen geäußert. Beide sitzen weiterhin in Untersuchungshaft.

    Das Verfahren findet vor der Jugendkammer statt, die zuständig ist, da eine Angeklagte Jugendliche ist. Das Besondere in diesem Fall: Das Verfahren ist aufgrund der Beteiligung eines Erwachsenen grundsätzlich öffentlich. Allerdings kann das Gericht in den Fällen, in denen das Gesetz dies vorsieht, die Öffentlichkeit von Teilen der Verhandlung ausschließen.

    Eine weitere Besonderheit besteht darin, dass das Gesetz, für den Fall, dass eine Verurteilung wegen Mordes erfolgt, für den erwachsenen Angeklagten eine lebenslange Freiheitsstrafe vorsieht, während für die jugendliche Angeklagte aufgrund des Jugendstrafrechts das Höchstmaß der

    Für das Verfahren, zu dem 93 Zeugen und acht Sachverständige geladen sind, sind im Moment 31 Verhandlungstage vorgesehen. Ein Urteil soll am 8. Dezember fallen.

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