Ab Oktober wird es ernst für den Münchner Starkoch Alfons Schuhbeck. Der 73-Jährige ist in 25 Fällen wegen Steuerhinterziehung und versuchter Steuerhinterziehung angeklagt worden. Und die Anklage wurde zugelassen, wie das Landgericht München I am Montag mitteilte. Der Prozess soll am 5. Oktober beginnen, bis zum 22. Dezember sind 18 Verhandlungstage angesetzt. Das Verfahren wird wegen der gerne von Schuhbeck verwendeten Zutat "Ingwer-Verfahren" genannt.
Schuhbeck ab Oktober in München vor Gericht
Es ist unklar, um welche Summe es sich bei der Steuerhinterziehung handelt, um die es in dem Prozess geht. Ein Sprecher hatte auf das Steuergeheimnis verwiesen. Nach Angaben des Gerichts wird einem mitangeklagten Angestellten Beihilfe zur Steuerhinterziehung und Beihilfe zur versuchten Steuerhinterziehung vorgeworfen. Sascha König, Schuhbecks Anwalt, hat sich auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur zunächst nicht zur Eröffnung des Hauptverfahrens äußern wollen. Schon im vergangenen Jahr hatte sich Schuhbeck nicht dazu geäußert.
Das Landgericht hatte die Anklage Anfang August zugelassen. Dass es Ermittlungen gegen Schuhbeck gibt, war Ende Juni 2019 bekannt geworden. Auch Geschäftsräume waren damals untersucht worden. Der Koch hatte daraufhin erklärt, er wolle eng und offen mit den Behörden zusammenarbeiten.
Starkoch Schuhbeck schuf Imperium
Schuhbeck ist einer der bekanntesten deutschen Köche und Gastronomen. Er hat immer wieder für den FC Bayern München gekocht und auch Ex-Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Queen aßen bereits seine Gerichte. Er schuf mit seinem Namen als Marke ein Imperium mit Restaurants, einem Catering-Service, einem Eissalon und Gewürzläden.
Im vergangenen Jahr wurde bekannt, dass sein Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten steckte. Er meldete Insolvenz an und begründete das mit dem Ausbleiben von Staatshilfen im Zuge der Corona-Pandemie. Er soll seit 2017 keine Geschäftsberichte mehr veröffentlicht haben. Im Sommer fehlten die Bilanzen der "Schuhbeck's Holding GmbH & Co. KG" und "Schuhbeck's Partyservice GmbH und Co. KG" für die Jahre 2017, 2018 und 2019 im Bundesanzeiger, wie der Bayerische Rundfunk berichtet. Aus diesem Grund wurden Ordnungsgeldverfahren gegen die Unternehmen eingeleitet. (mit dpa)