Das Geständnis von Alfons Schuhbeck kam, wenn es sich noch strafmildernd auswirken soll, im letzten Moment. Ein Angeklagter, der erst gesteht, wenn die Beweislast gegen ihn erdrückend wird, kann in aller Regel nicht mit einem Entgegenkommen seiner Richterinnen und Richter rechnen.
Der Ausgang des Prozesses gegen den bekannten Fernsehkoch hängt nun im Wesentlichen davon ab, welche Höhe der Steuerhinterziehung die Strafkammer als erwiesen ansehen wird. Bleibt es bei deutlich über zwei Millionen Euro, wird an einer Gefängnisstrafe sehr wahrscheinlich kein Weg vorbeiführen. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs liegt die Grenze für eine Bewährungsstrafe bei einer Schadenssumme von einer Million Euro. Schuhbeck steht schon mit einem Bein im Gefängnis. Das ist die juristische Seite des Prozesses.
Steuerhinterziehung: Schuhbeck droht Gefängnisstrafe
Die andere Seite ist das menschliche Drama, das an diesem zweiten Verhandlungstag offenbar wurde. Für Schuhbeck gab es außerhalb seines kleinen Imperiums am „Platzl“ gleich neben dem Hofbräuhaus offensichtlich keine andere Welt. Hier konnte er sich als kleiner König fühlen. Hier wurde er hofiert. Hier war er in seinem Element – angekommen am Gipfelpunkt einer beeindruckenden Karriere.
Doch das kleine Imperium war, wie er selbst schon länger gewusst haben muss, auf Sand gebaut. Ein preisgekrönter Koch ist noch lange kein guter Unternehmer. Und ein bekannter Name allein Schuhbeck hat, das darf man aufgrund seiner Aussage und der übrigen Umstände annehmen, nicht aus Geldgier betrogen. Er wollte der König vom „Platzl“ bleiben.