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Alfons Schuhbeck: Jetzt drohen ihm mehr als fünf Jahre Haft

Betrug

Neuer Prozess ab Juni – Starkoch Schuhbeck drohen mehr als fünf Jahre Haft

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    Starkoch Alfons Schuhbeck muss erneut vor Gericht – dieses Mal unter anderem wegen Subventionsbetrugs.
    Starkoch Alfons Schuhbeck muss erneut vor Gericht – dieses Mal unter anderem wegen Subventionsbetrugs. Foto: Sven Hoppe, dpa

    Im ersten Prozess hatte Alfons Schuhbeck noch versucht, sich als genialen Koch und Vermarkter, aber leider etwas schlampigen Geschäftsmann darzustellen. Verurteilt wurde er trotzdem wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe. 2023 trat er die Haft an und sitzt noch immer - inzwischen in einer Filiale der JVA Landsberg am Ammersee. Hatte er im vergangenen Jahr noch Hafterleichterungen bekommen, ist es nun damit bald vorbei.

    Anklage gegen Schuhbeck: Insolvenzverschleppung, Betrug, Subventionsbetrug

    Der Starkoch muss sich vom 24. Juni an erneut vor Gericht verantworten, wie das Landgericht München I am Dienstagmittag mitteilte. Nur vier Verhandlungstage sind angesetzt, das Urteil könnte somit am 14. Juli fallen. Die Vorwürfe wiegen noch schwerer als im ersten Prozess. Dem 75-Jährigen wird Subventionsbetrug in 19 Fällen, Insolvenzverschleppung in neun Fällen, Betrug in vier Fällen und versuchter Betrug in fünf Fällen zur Last gelegt.

    Der Vorwurf, Schuhbeck habe in hunderten Fällen Arbeitsentgelt vorenthalten und veruntreut, wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft eingestellt – „im Hinblick auf eine zu erwartende Verurteilung in den anderen Tatkomplexen“, wie das Gericht mitteilte. Die Anklage, die die Staatsanwaltschaft München I im vergangenen Jahr erhoben hatte, wurde damit zum größten Teil zur Hauptverhandlung zugelassen. Das bedeutet, die Wirtschaftstrafkammer geht auf Grundlage der ihr bislang vorliegenden Erkenntnisse davon aus, dass eine Verurteilung wahrscheinlicher ist als ein Freispruch.

    Schuhbeck und seine Anwälte wollen sich wehren

    Doch kampflos aufgeben wollen Starkoch Schuhbeck und seine Rechtsanwälte nicht. „Herr Schuhbeck wird sich gegen die Anklagevorwürfe verteidigen. Zur Sache hat er sich bislang nicht geäußert“, hatten seine Anwälte Norbert Scharf und Joachim Eckert zur Anklageerhebung im Oktober mitgeteilt. „Voreilige Festlegungen oder Profilierungen verbieten sich angesichts von Stand und Umfang des Verfahrens.“

    Als Koch, Kochbuchautor, Wirt, Fernsehkoch und Unternehmer betrieb Schuhbeck vor seiner Haft eine verzweigte Unternehmensgruppe mit mehreren Geschäften und Restaurants am Münchner „Platzl“. Für neun seiner Betriebe soll Schuhbeck die notwendigen Insolvenzanträge nicht oder nicht rechtzeitig gestellt haben, obwohl die jeweiligen Unternehmen bereits zahlungsunfähig waren.

    Schuhbeck kochte auch für den FC Bayern München

    Die Anklage wirft Schuhbeck vor, durch die teilweise bereits seit 2017 und damit deutlich vor der Coronapandemie bestehende Zahlungsunfähigkeit seiner Gesellschaften zahlreiche Geschäftspartner und Gläubiger massiv geschädigt zu haben. Diese hätten Leistungen erbracht, für die Schuhbecks Betriebe nicht gezahlt hätten. Mindestens ein Unternehmen habe deshalb als Folge selbst Insolvenzantrag stellen müssen. Außerdem seien nun zahlreiche ehemalige Gläubiger von Schuhbeck mit erheblichen Forderungen von dessen Insolvenzverwalter konfrontiert. Dies betreffe die Fälle, in denen sie von Schuhbeck Zahlungen zu Zeitpunkten erhalten hätten, zu denen dessen Gesellschaften bereits zahlungsunfähig gewesen seien.

    Schuhbeck soll außerdem für mehrere seiner Firmen unterschiedliche staatliche Coronahilfen beantragt haben. Laut Anklage hat er dabei bewusst falsche Angaben gemacht, um an die Subventionen und eine neue Einnahmequelle zu kommen. Insgesamt soll der Starkoch, der auch für den FC Bayern München tätig war, rund 460.000 Euro Coronahilfen und andere Subventionen eingestrichen haben.

    Starkoch Schuhbeck droht eine hohe Haftstrafe

    Das Geld soll Schuhbeck jedoch nicht für die Unternehmen genutzt haben, für die es beantragt war. Er soll vielmehr einen Großteil an andere seiner Gesellschaften überwiesen oder deren Schulden getilgt haben. Die Staatsanwaltschaft wertet dies als Subventionsbetrug. In weiteren Fällen habe er sich des Betrugs schuldig gemacht, in anderen Fällen, in denen Hilfen nicht ausbezahlt wurden, des versuchten Betrugs.

    Mehr und mehr bröckelt damit nun das Bild, das Alfons Schuhbeck so lange von sich zeichnete. Er stellte sich als unternehmerisches Opfer der staatlichen Corona-Maßnahmen dar, gab der Politik gar die Schuld an seiner Insolvenz. Vor Gericht inszenierte er sich als schlechten Kaufmann, der die finanzielle Lage seiner Unternehmen nicht überblickt habe. Doch die neue Anklage stellt Schuhbeck ganz anders dar. Darin wirkt er eher wie ein Krimineller, der wissentlich täuschte und betrog. Wenn das Gericht dieses Verhalten auch noch als gewerbsmäßig oder bandenmäßig bewertet, wird Schuhbeck im neuen Strafprozess nicht unter einer Haftstrafe von fünf Jahren wegkommen.

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