Das Gericht habe ein Urteil des Landgerichts München II über eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen aufgehoben, teilte ein Gerichtssprecher am Mittwoch mit. Äußerungen des früheren Bundestagsabgeordneten in einem auf Facebook verbreiteten Video über die Corona-Impfkampagne und die Novemberpogrome von 1938 seien von der Meinungsfreiheit gedeckt. Das Urteil vom Montag ist rechtskräftig.
Das Landgericht München II war in seinem Urteil noch zu der Auffassung gelangt, in dem Video würden die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie mit der Willkür und dem Unrecht der Nationalsozialisten gegen die Juden in Deutschland gleichgesetzt. Gegen das Urteil hatte Jäger, derzeit Vorsitzender des AfD-Kreisverbands Fürstenfeldbruck, Revision eingelegt.
Das Bayerische Oberste Landesgericht kam nun zu dem Schluss, dass der Sinngehalt von Jägers Äußerungen nicht zwingend wie vom Landgericht auszulegen sei. Es sei "mindestens genauso" möglich, dass der AfD-Politiker mit seinen Äußerungen "zum Ausdruck bringen wollte, dass von der Politik immer einfache und populistische Lösungen und "Sündenböcke" gesucht würden, und dass das 1938 die Juden und heute die Ungeimpften seien".
Mit dieser Deutung falle Jägers Video in den Bereich der Meinungsfreiheit, begründete das Gericht seine Entscheidung. Das gelte nicht für die Gleichsetzung von Maßnahmen gegen Ungeimpfte mit der Judenverfolgung bei den Novemberpogromen. Das sei grundsätzlich als Volksverhetzung zu werten.
(dpa)