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AfD im Visier: Landtag hebt Immunität von Abgeordneten auf

Landespolitik

Justiz nimmt weitere AfD-Abgeordnete ins Visier

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    Der bayerische Landtag hat die Immunität von zwei Abgeordneten der AfD-Fraktion aufgehoben - einer davon ist Ingo Hahn.
    Der bayerische Landtag hat die Immunität von zwei Abgeordneten der AfD-Fraktion aufgehoben - einer davon ist Ingo Hahn. Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa

    Neuer Wirbel um die AfD-Fraktion im bayerischen Landtag. Das Parlament hat am Mittwoch die Immunität der Abgeordneten Ramona Storm und Ingo Hahn aufgehoben. Gegen Storm ermittelt die Staatsanwaltschaft in Aschaffenburg, weil sie ein Video verbreitet haben soll, in dem ein Unbekannter an einem Wahlstand den Hitler-Gruß zeigt. Inwieweit das am Ende strafrechtlich relevant wird, ist offen. Nicht einmal die politische Konkurrenz möchte den Fall der Abgeordneten aus Unterfranken, die erst seit 2023 im Landtag sitzt, allzu hoch hängen. Anders ist die Sache bei Ingo Hahn gelagert, einem der führenden Köpfe der Fraktion.

    Storm und Hahn sind nicht die einzigen Abgeordneten, deren Immunität nun aufgehoben ist

    Abgeordnete genießen einen besonderen Schutz vor Ermittlungen der Justiz. Auf diese Weise sollen Mandatsträger insbesondere auch bei politisch motivierten Klagen geschützt werden. Sofern der Staatsanwaltschaft aber entsprechende Hinweise vorliegen, die Ermittlungen rechtfertigen, wird eine Aufhebung der Immunität beantragt. Der Abstimmung am Mittwoch im Landtag war eine gleichlautende Empfehlung des Rechts- und Verfassungsausschuss vor zwei Wochen vorausgegangen. Storm und Hahn sind nicht die einzigen AfD-Abgeordneten, deren Immunität nun aufgehoben ist. Zuletzt war es Daniel Halemba, den die Staatsanwaltschaft inzwischen angeklagt hat. Die Vorwürfe lauten unter anderem auf Volksverhetzung, Nötigung, Geldwäsche und Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.

    Bei Hahn ist die Sache ein wenig komplizierter. Gleichzeitig wirft sie ein Schlaglicht auf die Methoden, mit denen politische Gegner heutzutage niedergemacht werden können. Opfer war in diesem Falle Gabi Schmidt, Abgeordnete der Freien Wähler und Zielscheibe eines wahren Shitstorms im Internet, der auf einem gefälschten Video beruht, das vor mehr als drei Jahren erschien. Darin werden Aussagen Schmidts in einer Landtags-Debatte mit einer Rede von Hahn zur Coronapolitik verschnitten und ins Internet gestellt. Es wirkt, als wären die beiden im Dialog - doch der hat so nie stattgefunden, die Aussagen der Politikerin werden in einem falschen Zusammenhang gezeigt. Ihr Fraktionschef Florian Streibl war schon früher Ziel einer ähnlichen Aktion geworden.

    Morddrohungen und Vergewaltigungsvorwürfe um die AfD in Bayern

    Auf der Seite der AfD-Fraktion war das Video mit Schmidt abrufbar. Darunter befanden sich Kommentare mit vulgären Sprüchen. Sogar Morddrohungen und Vergewaltigungsvorwürfe seien dort gestanden, erinnert sich Schmidt. „Ich verstehe bis heute nicht, wie eine politische Partei so etwas zulassen kann.“

    Schmidt setzte sich zur Wehr und zeigte die Pöbler an. Mittlerweile seien etliche von ihnen zu saftigen Geldstrafen verurteilt worden, sagte sie am Donnerstag gegenüber unserer Redaktion. Wegen des gefälschten Videos schaltete Landtagspräsidentin Ilse Aigner (CSU) die Staatsanwaltschaft ein - diese ließ später Räume der AfD-Fraktion durchsuchen. Offenbar suchten die Ermittler Hinweise nach dem Urheber des Videos. Die AfD sprach damals von einem politisch motivierten Vorgehen, mit dem sie eingeschüchtert werden solle. Gabi Schmidt erzählt, dass Hahn wegen der Angelegenheit das Gespräch mit ihr gesucht habe. „Er stand auf einmal bei mir im Büro. Ich habe ihn hochkant wieder rausgeschmissen.“

    Staatsanwaltschaft ermittelt wegen des Verdachts auf Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz

    Doch nun ist Hahn nach Informationen unserer Redaktion in den Fokus der Ermittler geraten. Er selbst wollte sich nicht äußern und sagte, er wisse gar nicht, worum es geht. „Fragen Sie Frau Aigner,“ blockte er eine Anfrage unserer Redaktion ab. Das Landtagspräsidium wiederum verweist auf die Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft. Diese ermittelt wegen des Verdachts auf Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz.

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