Nach neuen Vorwürfen der Staatsanwaltschaft verzichtet der umstrittene bayerische AfD-Landtagsabgeordnete Daniel Halemba bis auf Weiteres auf öffentliche Auftritte im Parlament und gibt fraktionsinterne Funktionen ab. Bis zum Abschluss des Verfahrens verzichte er auf sämtliche Auftritte im Plenum, in Ausschüssen und sonstige öffentliche Aktivitäten als Fraktionsmitglied, heißt es in einem aktuellen Schreiben Halembas an seine Fraktion, das er der Deutschen Presse-Agentur am Mittwochabend zur Verfügung stellte. Außerdem lege er seine Position als vertriebenenpolitischer Sprecher nieder und stelle seine Mitgliedschaft im Ausschuss für Eingaben und Beschwerden zur Verfügung.
AfD-Fraktionschefin: Halembas Verzicht auf Landtagsauftritte "stellt keinerlei Schuldeingeständnis dar"
"Diese Schritte stellen kein Schuldeingeständnis dar, sondern dienen dem Schutz der Fraktionsgemeinschaft und sollen den öffentlichen Fokus wieder auf die politische Sacharbeit der Fraktion lenken", betont Halemba in seiner "Persönlichen Erklärung". Fraktionschefin Katrin Ebner-Steiner erklärte auf Anfrage ebenfalls: "Für ihn und auch für uns stellen seine umsichtigen Maßnahmen keinerlei Schuldeingeständnis dar. Vielmehr ist auch Herrn Halemba daran gelegen, die Ruhe und konstruktive Arbeit unserer Fraktion auf diese Weise zu unterstützen." Ebner-Steiner betonte zudem: "Wir halten bis zum Abschluss des Verfahrens an der Unschuldsvermutung als Grundprinzip unseres Rechtsstaates fest."
Halemba steht seit Monaten in der Kritik. Seit längerem gibt es Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der Volksverhetzung. Zuletzt kamen auch Vorwürfe der Geldwäsche, der gemeinschaftlichen Nötigung und Sachbeschädigung hinzu. Halemba sagte dazu, er sei fest überzeugt, dass er sich nicht strafbar gemacht habe.
Halemba steht innerhalb der AfD im Abseits
Der AfD-Bundesvorstand will derweil selbst ein Parteiausschlussverfahren vorbereiten lassen. Gründe wurden zunächst nicht genannt. Es gibt aber auch parteiinterne Vorwürfe, unter anderem soll Halemba gegen die Satzung der Partei verstoßen haben. (dpa)