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AfD-Bundesvorstand mahnt drei Landtagsabgeordnete aus Bayern ab

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AfD-Bundesvorstand mahnt drei Landtagsabgeordnete aus Bayern ab

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    AfD-Politiker Andreas Jurca war unter den Abgeordneten, die nach Russland reisten.
    AfD-Politiker Andreas Jurca war unter den Abgeordneten, die nach Russland reisten. Foto: Stefan Puchner, dpa

    Der Bundesvorstand der AfD hat nach Informationen unserer Redaktion gegen drei Mitglieder der bayerischen Landtagsfraktion Abmahnungen auf den Weg gebracht. Es handelt sich um den Augsburger Abgeordneten Andreas Jurca, Ulrich Singer aus Nordschwaben und die Fränkin Elena Roon. Die drei waren auf eigene Faust als eine Art Wahlbeobachter zur Präsidentschaftswahl nach Russland gereist – trotz Kritik aus den eigenen Reihen.

    Wie die Pressestelle der Bundes-AfD am Montagabend bestätigte, sind die drei nun deshalb abgemahnt worden. Ein Pressesprecher verweist auf die Parteisatzung. "Verstößt ein Mitglied gegen die Satzung oder gegen Grundsätze oder die Ordnung der Partei, kann der zuständige Vorstand eine Abmahnung aussprechen", heißt es darin. Das beanstandete Verhalten oder ein vergleichbares können demnach im Wiederholungsfall "weitergehende Ordnungsmaßnahmen nach sich ziehen". Was das konkret bedeutet, ist offen. 

    Andreas Jurcas Reise zur Wahl nach Russland hat nun Folgen

    Die drei Abgeordneten waren im März wohl auf Enladung Russlands in das Land gereist. Jurca hatte im Zuge dessen auch dem kremlnahen Propagandasender RT DE ein Interview gegeben. Er habe tatsächlich Kritikpunkte an den Wahlen, sagte der 36-Jährige dem in Deutschland verbotenen Sender. So habe er ein Problem mit der Transparenz – denn davon habe es "zu viel" gegeben. Auch die Möglichkeit, elektronisch abzustimmen, kritisierte er. Bei der als unfrei geltenden Präsidentschaftswahl hatte sich Wladimir Putin nach Kremlangaben mit riesiger Mehrheit durchgesetzt. 

    Andreas Jurca sagte auf Anfrage unserer Redaktion, bei ihm und seinen Kollegen sei noch keine Abmahnung eingegangen. "Sobald uns eine Abmahnung vorliegt, werden wir diese eingehend prüfen." Darüber hinaus könnten sie "zu einem laufenden parteiinternen Verfahren keine Stellungnahme abgeben".

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