Die Journalisten gehen davon aus, dass auch sie selbst von den Abhörmaßnahmen betroffen waren, da die Generalstaatsanwaltschaft München den als Pressekontakt genutzten Telefonanschluss der Klimaaktivisten in Berlin abhören ließ. Diese vom Amtsgericht
Nach Angaben einer Sprecherin von Reporter ohne Grenzen werden die drei Journalisten von der Reporter-Organisation sowie der Gesellschaft für Freiheitsrechte unterstützt. Nach der Strafprozessordnung haben Betroffene von Abhörmaßnahmen das Recht, bei dem jeweiligen Gericht "die Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Maßnahme" zu verlangen. Ein entsprechender Antrag sei am Freitag beim Amtsgericht eingereicht worden, berichtete die Sprecherin.
Die Antragsteller gehen laut Mitteilung davon aus, dass das "gezielte Abhören journalistischer Gespräche mit der Letzten Generation die Pressefreiheit verletzt". Ein Sprecher des Münchner Amtsgerichts erklärte dazu, dass eingehende Anträge vom Gericht geprüft würden.
Die Generalstaatsanwaltschaft ermittelt seit einigen Monaten gegen mehrere Beschuldigte wegen des Verdachts, dass die Aktivitäten der Letzten Generation den Tatvorwurf der Bildung beziehungsweise Unterstützung einer kriminellen Vereinigung erfüllen könnten. Insbesondere die nicht angemeldeten Straßenblockaden der Aktivisten führen immer wieder zu Strafverfahren. In diesem Zusammenhang wurde die Telefonüberwachung angeordnet, die nach Angaben der Ermittler Ende April allerdings wieder beendet worden ist. Laut "Süddeutscher Zeitung" war der Festnetzanschluss seit Oktober 2022 abgehört worden.
(dpa)