Augsburg Der 18. Tag im Ursula-Herrmann-Prozess hat anschaulich die Schwierigkeiten dieses Verfahrens gezeigt: Kaum werden Zeugenaussagen konkret, wird die Glaubwürdigkeit des Zeugen erschüttert.
Um den momentanen Beweiskomplex zu verstehen, muss man sich auf eine Art Meta-Ebene begeben: Seit mehreren Prozesstagen geht es um einen früheren Kumpel des Angeklagten Werner M. (59). Dieser Klaus P., zur Zeit der Entführung Ursula Herrmanns im September 1981 arbeitslos und alkoholabhängig, hat einmal bei der Polizei gestanden, für M. das Loch gegraben zu haben, in das Ursulas Gefängniskiste hinabgelassen wurde.
Das Schwurgericht müht sich nun, herauszufinden, ob Klaus P. das Loch tatsächlich gegraben hat. P. starb 1993. Mehrere Zeugen haben gesagt, sie hätten den Mann vor Ursulas Entführung mehrmals auf seinem Mofa mit einem Spaten fahren sehen. Aber was beweist das schon? Selbst wenn man voraussetzt, dass Klaus P. das Loch gegraben hat, ist das noch kein Beweis dafür, dass auch der Angeklagte Werner M. etwas mit Ursulas Entführung zu tun haben muss.
Die Aussage des damaligen Vermieters von Klaus P. klang gestern für einige Zeit recht handfest: Er habe seinen Mieter zweimal mit Mofa und Spaten heimkommen und einmal wegfahren sehen, so der 63-Jährige. Eines Abends fragte er P., wo er herkomme. Die Antwort: "Das geht Dich gar nichts an. Aber jetzt kriegst Du bald Dein Geld." P. war seit Monaten mit der Miete im Rückstand. War die Bemerkung ein Hinweis, dass er dabei war, ein "Ding zu drehen"?
Der Vermieter berichtete auch, dass Klaus P. eine Werkstatt mit viel Werkzeug hatte und außerdem Zugang zu Baumaterial wie Holz und Kunststoffrohren. Solches Material wurde für den Bau der Gefängniskiste verwendet.
Doch nach diesen konkreten Aussagen geriet die Glaubwürdigkeit des Zeugen ins Wanken. Wie sich herausstellte, war sein Verhältnis zu Klaus P. völlig zerrüttet. Er wollte seinen Mieter loswerden, weil P. nicht mehr zahlte. Der Zeuge musste auch einräumen, mit P.'s Frau intim geworden zu sein. Das veranlasste den Vorsitzenden Richter Wolfgang Rothermel zu der Frage, ob er vielleicht seinen Mieter "reinreiten" wollte. Der 63-Jährige hatte die Polizei darüber informiert, dass er Klaus P. auf dem Mofa mit Spaten gesehen hat. Auf Nachhaken des Verteidigers Walter Rubach musste der Ex-Vermieter auch noch zugeben, dass er 2005 wegen Betrugs verurteilt worden ist.
Es ist nicht das erste Mal, dass das Gericht in diesen Zwiespalt gerät: Wie sollen die Aussagen solcher Zeugen letztlich gewertet werden?