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Zusammenbruch nach dem Urteil: Suizidgefahr: Tanja E. wird besonders überwacht

Zusammenbruch nach dem Urteil

Suizidgefahr: Tanja E. wird besonders überwacht

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    Tanja E. wurde im Giftmordprozess zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Gericht erkannte außerdem auf eine besondere Schwere der Schuld.
    Tanja E. wurde im Giftmordprozess zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Gericht erkannte außerdem auf eine besondere Schwere der Schuld.

    Das Urteil am Donnerstag im Giftmordprozess wirkte auf Tanja E. wie ein Tiefschlag. Nach dem Urteilsspruch war sie völlig apathisch und starrte auf ein Foto mit ihren Kindern, das vor ihr auf dem Tisch lag. Sie musste sogar vom Arzt behandelt werden, bevor sie nach Aichach ins Gefängnis zurückgebracht wurde.

    In Fällen, in denen es hohe Haftstrafen gibt und die Verurteilten davon überrascht werden, gibt es im Gefängnis generell besondere Sicherheitsmaßnahmen, weil Kurzschlusshandlungen wie ein Suizid nicht auszuschließen ist. "Dann gibt es eine Unterbringung in einer Gemeinschaftszelle oder eine Monitorüberwachung zumindest während der Nacht", heißt es aus der Leitung des Aichacher Gefängnisses.

    Bei Tanja E. hatte das Gericht eine besondere Schwere der Schuld erkannt. Bei guter Führung werden lebenslänglich Verurteilte nach 15 Jahren oft vorzeitig auf Bewährung entlassen. Im Fall der besonderen Schwere der Schuld ist das nicht möglich. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, dann wird Tanja E. sich von vornherein auf 20 Jahre Haft oder mehr einstellen müssen.

    Zumindest jetzt dürfte es für Tanja E. in Aichach nicht einfach sein. Ihre Zellengenossin hatte im Prozess berichtet, dass Tanja E. dort von den anderen Frauen aufgrund der Tat zum Teil angefeindet werde. Zudem werde viel hinter dem Rücken der 31-Jährigen getuschelt.

    Tanja E. und Andre H. bleibt nun noch die Hoffnung auf eine Revision. Diese wollen die Verteidiger beantragen. Das bedeutet, dass sich der Bundesgerichtshof (BGH) mit dem Fall befassen wird. Die dortigen Richter entscheiden, ob im Augsburger Verfahren rechtliche bzw. formale Fehler gemacht wurden. Es wird keine Verhandlung mit Anhörung von Angeklagten und Zeugen geben, sondern aufgrund von Akten entschieden (im Gegensatz zur Berufung, die in diesem Fall aber nicht möglich ist).

    Worauf die Verteidiger von Tanja E. und Andre H. ihre Anträge inhaltlich stützen werden, wird erst klar sein, wenn sie ein schriftliches Urteil vorliegen haben. Einige Beweisanträge während des Verfahrens vor dem Landgericht dürften ohnehin mit taktischem Kalkül schon im Hinblick auf eine Revision gestellt worden sein, um dann bessere Karten zu haben.

    Der BGH kann das Urteil des Augsburger Gerichts bestätigen oder aufheben. Bei einer Aufhebung käme es frühestens in einem Jahr zu einer Neuverhandlung vor einem anderen Schwurgericht.

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