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Zugunglück: Fahrdienstleiter von Bad Aibling darf auf frühere Entlassung hoffen

Zugunglück

Fahrdienstleiter von Bad Aibling darf auf frühere Entlassung hoffen

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    Der wegen fahrlässiger Tötung verurteilte Fahrdienstleiter im Sitzugnssaal des Landgerichts in Traunstein.
    Der wegen fahrlässiger Tötung verurteilte Fahrdienstleiter im Sitzugnssaal des Landgerichts in Traunstein. Foto: Peter Kneffel, dpa

    Der im Prozess um das Zugunglück von Bad Aibling verurteilte Fahrdienstleiter muss voraussichtlich nicht die gesamte Zeit im Gefängnis absitzen. Er darf wie andere Häftlinge auf eine vorzeitige Entlassung hoffen, wie es in Justizkreisen heißt.

    Die achtmonatige Untersuchungshaft wird ihm angerechnet. Der Ex-Bahnmitarbeiter ist am Montag vom Landgericht Traunstein wegen fahrlässiger Tötung zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden.

    Urteil noch nicht rechtskräftig

    Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung erwägt, in Revision zu gehen. Der Schuldspruch müsste dann vom Bundesgerichtshof in Karlsruhe überprüft werden. Beim Zusammenstoß zweier Züge am 9. Februar starben zwölf Menschen in dem oberbayerischen Kurort, fast 90 wurden verletzt.

    Die vorzeitige Haftentlassung ist im Paragraph 57 des Strafgesetzbuches geregelt. Oft wird Häftlingen das letzte Drittel der Strafe erlassen. In manchen Fällen und unter gewissen Voraussetzungen ist es sogar möglich, schon nach der Hälfte der Zeit wieder in Freiheit zu kommen. Dies war beispielsweise bei FC-Bayern-Präsident Uli Hoeneß der Fall, der wegen Steuerhinterziehung zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden war.

    Kenner des Strafvollzuges zweifeln aber daran, dass der Fahrdienstleiter von Bad Aibling in den Genuss der Halbstrafenregelung kommt. Am Landgericht Traunstein wird auf den Fall der Brandkatastrophe von Schneizlreuth nahe Bad Reichenhall mit sechs Toten verwiesen.

    Die Strafkammer hatte in diesem Fall einen Mann zu drei Jahren Gefängnis verurteilt, weil dieser Urlauber in einem Bauernhof ohne ausreichenden Brandschutz hatte übernachten lassen. Auch ihm wurde die Halbstrafenregelung nicht zugestanden.

    "Das ist nicht wiedergutzumachen"

    Strafvollzugsexperten verweisen darauf, dass sowohl beim Zugunglück von Bad Aibling als auch bei dem Brand in Schneizlreuth Menschen durch die Unachtsamkeit der Verurteilten starben. "Das ist nicht wiedergutzumachen", sagt ein Insider am Landgericht.

    Schließlich habe der Fahrdienstleiter den Auftrag gehabt, Zuginsassen vor einer Gefährdung zu schützen. Stattdessen verursachte er das verheerende Unglück, indem er mehrere Signale falsch stellte, weil er durch verbotenes Spielen am Handy abgelenkt war.

    Wegen der gravierenden Folgen seiner fahrlässigen Handlung darf der Fahrdienstleiter also lediglich darauf hoffen, dass ihm das letzte Drittel seiner Haft zur Bewährung erlassen wird - das wären 14 Monate. Unter Einbeziehung der am 11. April begonnenen Untersuchungshaft könnte der Familienvater im August 2018 frei sein - kurz nach seinem 42. Geburtstag.

    Aussicht auf Freigang

    Freigänger dürfte er indessen deutlich früher werden. Womöglich in der zweiten Hälfte 2017, so vermuten Justizkreise, könnte der Mann tagsüber außerhalb des Gefängnisses einer Beschäftigung nachgehen. Bei der Deutschen Bahn bekommt der heute 40-Jährige freilich keine Arbeit mehr.

    Zum Schlafen müsste er jeden Abend ins Gefängnis zurückkehren. Pro Jahr können ihm 21 Tage Urlaub gewährt werden, vorausgesetzt, er lässt sich in der Haft nichts zuschuldenkommen. dpa

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