Dem privaten Betreiber des Kemptener Krematoriums und seinem Betriebsleiter werden von der Staatsanwaltschaft Augsburg illegale Geschäfte mit werthaltigen Überresten von der Einäscherung der Toten vorgeworfen. Nach Ermittlungen, die sich länger als ein Jahr hinzogen, wurde jetzt Anklage zum Schöffengericht erhoben. Darin geht es um Steuerhinterziehung. Die damit verbundenen Vorwürfe allein seien so gravierend, dass „von einer Anklage wegen Störung der Totenruhe abgesehen wurde“, sagt der Leitende Oberstaatsanwalt Matthias Nickolai. Krematoriumsbetreiber Roger Probst argumentiert: „Wir haben nichts anderes gemacht als alle anderen deutschen Krematorien auch.“
Kempten