Ein Unterfranke, der seinen Nachbarn nach jahrelangen Streitigkeiten mit einem Messerstich in den Rücken getötet hatte, muss im Gefängnis bleiben. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe verwarf am Dienstag die Revisionen gegen das Urteil des Landgerichtes in Würzburg. Das Landgericht hatte den Mann aus Randersacker (Landkreis
Der Angeklagte hatte die Tat abgestritten
Die Kammer hatte keinen Zweifel daran, dass der Angeklagte seinen 76 Jahre alten Nachbarn vorsätzlich getötet hatte, obwohl es dafür keine Zeugen gab und die Tatwaffe nicht gefunden wurde. Doch an der Hose und der Schläfe des Angeklagten fanden sich Blut- und DNA-Spuren.
Der Mann hatte die Tat bis zum Schluss abgestritten, sein Verteidiger hatte einen Freispruch gefordert und legte Berufung gegen das Urteil ein. Die Staatsanwaltschaft hatte auf Mord plädiert und war nach dem Urteil ebenfalls in Revision gegangen.
Der Tat war ein jahrelanger Streit vorausgegangen
Nachdem der Bundesgerichtshof die Revisionen nun verworfen hat, könnte der Angeklagte noch vor das Bundesverfassungsgericht und den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen.
Der 76 Jahre alte Nachbar war im September 2013 beim Schneiden einer Hecke getötet worden. Dem tödlichen Stich gingen jahrelange Streitigkeiten um Kleinigkeiten wie illegal entsorgten Grünschnitt, falsch abgestellte Mülltonnen und Hundegebell voraus. dpa/lby