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Ausgangssperre in Bayern: Wo gilt die nächtliche Ausgangssperre in Bayern am 9. Juni?

Ausgangssperre in Bayern

Wo gilt die nächtliche Ausgangssperre in Bayern am 9. Juni?

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    München während einer Ausgangssperre: Der Odeonsplatz im Zentrum der Stadt war am Abend menschenleer. Mittlerweile gilt die Ausgangssperre nur noch in Hotspots.
    München während einer Ausgangssperre: Der Odeonsplatz im Zentrum der Stadt war am Abend menschenleer. Mittlerweile gilt die Ausgangssperre nur noch in Hotspots. Foto: Peter Kneffel, dpa (Archivbild)

    Es hat gedauert, es wurde gestritten, dann war es soweit. Die sogenannte Bundes-Notbremse ist am 23. April in Kraft getreten. Die Änderung des Infektionsschutzgesetzes soll helfen, die Infektionszahlen zu senken, die dritte Welle zu brechen - und sie soll den vielfach gescholtenen föderalen Flickenteppich vereinheitlichen. Umstrittener Kern der Maßnahmen sind nächtliche Ausgangssperren, die nun bundesweit gelten, aber von den Inzidenzwerten in den Landkreisen abhängen.

    Der Bundestag hatte die neuen Regeln am 21. April beschlossen, einen Tag später machte auch der Bundesrat den Weg dafür frei. Nachdem Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier das Gesetz am 22. April unterzeichnete und es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde, trat die Notbremse schließlich am 23. April offiziell in Kraft.

    Corona-Notbremse: Was das für die Ausgangssperre in Bayern bedeutet

    Die Corona-Notbremse greift seit der Nacht zum Samstag ab 0 Uhr. Und zwar überall dort, wo die Sieben-Tage-Inzidenz drei Tage in Folge über dem Wert von 100 lag. Die Regelung betreffe aber nicht nur den Aufenthalt an einem Ort, sondern auch Reisen von A nach B, erklärte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums am Freitag in Berlin. "Das heißt also, wer in der Zeit zwischen 22 und 5 Uhr aus Anlass einer touristischen Reise reisen möchte, sollte besser umbuchen oder umplanen." Eine dienstliche Flugreise sei wegen der vorgesehenen Ausnahmen hingegen möglich.

    Die Notbremse gilt verbindlich für alle Bundesländer. Abweichungen sind möglich, sofern in den Bundesländern bereits strengere Regeln gelten, als sie der Bund vorsieht. Bayern wird davon Gebrauch machen: Gesundheitsminister Klaus Holetschek sagte gegenüber unserer Redaktion, viele der nun beschlossenen Maßnahmen würden in Bayern schon umgesetzt und da, wo in Bayern bereits strengere Regeln gelten, "werden wir diese zunächst auch beibehalten". Im Fall der Ausgangsbeschränkungen bedeutet das: Während der Bund Ausnahmen für Spaziergänge und Joggingrunden bis Mitternacht in seinem Gesetz verankert hat, wird das in Bayern nicht möglich sein.

    Es bleibt also dabei: Das eigene Haus zwischen 22 und 5 Uhr, darf in entsprechenden Städten und Landkreisen Bayerns nur verlassen, wer Tiere versorgen oder sich um hilfsbedürftige Menschen kümmern muss. Auch für medizinische Notfälle und aus beruflichen oder "ähnlich gewichtigen und unabweisbaren Gründen" darf man nach der Sperrstunde noch unterwegs sein.

    Bundes-Notbremse: Wo jetzt in Bayern Ausgangssperren gelten

    Diese Landkreise und kreisfreien Städte haben eine 7-Tages-Inzidenz von 100 an mindestens drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten und müssen demnach die nächtliche Ausgangssperre einhalten:

    Aktuell gilt in keinem bayerischen Landkreis eine Ausgangssperre.

    (mit dpa)

    Lesen Sie dazu auch: Corona-Regeln: Diese Maßnahmen gelten aktuell.

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