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Wildtierverbot: Wenn Elefanten tanzen

Wildtierverbot

Wenn Elefanten tanzen

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    In der Wildnis würden Elefanten sicher nicht auf Podeste steigen und Männchen machen wie hier im Circus Krone. Aber man kann es ihnen beibringen. Tierschützern sind solche Nummern ein Dorn im Auge, weil Elefanten unter Zirkusbedingungen nicht artgerecht gehalten würden. Sie gehören neben Flusspferden, Giraffen, Bären, Nashörnern und Affen zu den Wildtieren, die in der Manege verboten werden sollen.
    In der Wildnis würden Elefanten sicher nicht auf Podeste steigen und Männchen machen wie hier im Circus Krone. Aber man kann es ihnen beibringen. Tierschützern sind solche Nummern ein Dorn im Auge, weil Elefanten unter Zirkusbedingungen nicht artgerecht gehalten würden. Sie gehören neben Flusspferden, Giraffen, Bären, Nashörnern und Affen zu den Wildtieren, die in der Manege verboten werden sollen. Foto: dpa

    Als Vorsitzender des Augsburger Tierschutzvereins würde sich Heinz Paula wünschen, dass nicht nur sechs Wildtierarten aus den Zirkusmanegen verschwinden, sondern ausnahmslos alle. In dem Verbotsantrag, der heute im Bundesrat behandelt werden soll, fehlen zum Beispiel die Tiger und Löwen. „Wenn man sich vorstellt, dass ein Tiger auf einem Pferd reitet, das in der Natur Beute des Tigers wäre – sieht man den Widersinn“, sagt er.

    Komplettverbot aller Wildtiere nicht leicht erreichbar

    Als SPD-Bundestagsabgeordneter und Tierschutzexperte seiner Fraktion weiß er allerdings, dass ein Komplettverbot aller Wildtiere in Zirkussen nicht leicht erreichbar ist. Deshalb begrüßt er die Bundesratsinitiative Hamburgs und lobt zugleich „ausnahmsweise“ die CSU: Auch Bayern will bestimmte Wildtierarten, die einen ausgeprägten Bewegungsdrang und ein hoch entwickeltes Sozialverhalten haben – Affen, Elefanten, Bären, Giraffen, Nashörner und Flusspferde –, aus den

    Einen Pflock, der auch einer Debatte im Bundestag standhalten müsste, denn der wäre für einen Verbotsbeschluss zuständig. Rechtliche Basis sind das Tierschutzgesetz und Leitlinien für die Haltung von Wildtieren in Zirkussen.

    Nach Ansicht von Frank Keller, Sprecher und Tierbeauftragter des Circus Krone, reichen diese vollkommen aus. Die meisten Zirkusbesucher, nämlich 85,5 Prozent der Erwachsenen, wollten vor allem Tiernummern sehen – Raubtiere, Pferde, Elefanten. Das habe eine Umfrage der Gesellschaft für Konsumforschung 2009 ergeben. Natürlich gebe es „schwarze Schafe“ in der Branche, die gegen Tierschutzrichtlinien verstoßen. Es sei Sache der Veterinärämter, die Einhaltung der Vorschriften zu überwachen.

    Kontrollen oft schwierig

    Doch das war bisher offenbar nicht so einfach. Für die Kontrolle, so erläutert Mareike Enderle, Sprecherin des Bundeslandwirtschaftsministeriums, sind die Bundesländer zuständig. Wegen des häufigen Ortswechsels der Zirkusse sei es für die Behörden oft schwierig gewesen, festzustellen, welche Genehmigungen den einzelnen Zirkussen vorliegen, welche Auflagen angeordnet wurden und wie das Ergebnis früherer Kontrollen war. Mehr Transparenz erhoffe man sich jetzt von der „Zirkusregisterverordnung“, die 2008 erlassen wurde und bis Ende 2011 durch eine länderübergreifende Datenbank ergänzt sein soll.

    Von ihrer Wirksamkeit hängt das weitere Vorgehen des Ministeriums ab: „Sollte sich zeigen, dass sich die Situation von Tieren wild lebender Arten in Zirkussen nicht verbessert hat, müsste über weitere Handlungsoptionen nachgedacht werden“. Dann hätten die Befürworter eines Wildtierverbots in Zirkussen ein Argument, das auch der verfassungsrechtlichen Prüfung standhalten könnte. Juristisch müsse nämlich abgewogen werden zwischen dem Grundrecht auf Berufsfreiheit – in diesem Fall der Tierlehrer – und dem Tierschutz als Staatsziel, so Enderle. Wenn dem Tierschutz mit einem „milderen Mittel“ – in diesem Fall die Zirkusregisterverordnung – Genüge getan werden könne, dürfe das Grundrecht auf Berufsfreiheit nicht ausgehebelt werden.

    Kein Berufsverbot, sondern nur eine Einschränkung für Tierlehrer

    Hamburg zieht mit seinem Bundesrats-Antrag Lehren aus einem gescheiterten hessischen Antrag von 2003 und argumentiert: Das Verbot der Haltung „einiger weniger“ (nämlich sechs) Tierarten im Zirkus bedeute für die Tierlehrer lediglich eine Einschränkung ihrer Berufsfreiheit, aber kein Berufsverbot. Diese könnten ja entweder in festen Ortseinrichtungen oder in Film- und Fernsehproduktionen tätig sein.

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