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Wildmoser-Prozess: Geschäftsführer des FC Bayern betont Geheimhaltungspflicht

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Wildmoser-Prozess: Geschäftsführer des FC Bayern betont Geheimhaltungspflicht

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    Auf der Anklagebank des Landgerichts München: Karl-Heinz Wildmoser Junior.
    Auf der Anklagebank des Landgerichts München: Karl-Heinz Wildmoser Junior. Foto: DPA

    Wildmoser soll für rund 2,8 Millionen Euro Schmiergeld Informationen der Mitbewerber an die Alpine Bau geliefert haben, die für ihr Modell den Zuschlag erhielt. Der 41-Jährige war damals Geschäftsführer der Allianz Arena Stadion GmbH. Ihm werden Bestechlichkeit und Untreue im besonders schweren Fall vorgeworfen, ein ehemaliger Schulfreund ist wegen Beihilfe angeklagt.

    Wildmoser bestreitet die Vorwürfe. Nach seiner Darstellung waren seine Gespräche mit dem Senior der Alpine, Dietmar Aluta, ein offenes Geheimnis. Weil die Präsentation des Alpine-Modells unbefriedigend gewesen sei, habe man ihn aufgefordert, "die mal in den Hintern zu treten".

    Nach Höpfners Aussage hat der Lenkungskreis für den Stadionbau zwei Tage nach dem ersten Gespräch davon nichts gewusst. An jenem 10. Januar 2002 sei gesagt worden, dass die Präsentation des von allen Beteiligten bevorzugten Alpine-Modells "katastrophal" gewesen sei. "Wenn die sich nicht bewegen, ist die Sache gestorben", habe es geheißen. Davon, dass Wildmoser der Alpine bereits Dampf gemacht habe, sei keine Rede gewesen. Das Bauunternehmen hatte unmittelbar danach seine Präsentation so entscheidend verbessert, dass es den Zuschlag erhielt. Der Prozess wird am 15. Februar fortgesetzt.

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