Startseite
Icon Pfeil nach unten
Bayern
Icon Pfeil nach unten

Landespolitik: Wie viel Macht hat der Landtag noch während der Corona-Krise?

Landespolitik

Wie viel Macht hat der Landtag noch während der Corona-Krise?

    • |
    Der Landtag ist in der Corona-Krise zu einem Rumpfparlament geworden.  Ein Fünftel der Abgeordneten reicht aus, um den Betrieb im Plenum aufrecht zu halten.
    Der Landtag ist in der Corona-Krise zu einem Rumpfparlament geworden. Ein Fünftel der Abgeordneten reicht aus, um den Betrieb im Plenum aufrecht zu halten. Foto: Matthias Balk, dpa (Symbolfoto)

    Ex-Justizminister Alfred Sauter ist in Schwaben und Bayern nicht unbedingt als Gefühlsmensch bekannt. Er ist einer der dienstältesten Landtagsabgeordneten, gilt als erfahrener Polit-Stratege, versierter Rechtsanwalt und messerscharfer Analytiker. Doch plötzlich, am Telefon, sagt der Günzburger CSU-Abgeordnete ganz ungewöhnliche, sehr emotionale Sätze. „Wir fehlen uns.“ Oder: „Es ist furchtbar, dass man keine Gelegenheit mehr hat, sich unter Kollegen auszutauschen.“ Oder: „Der Gesprächsfaden ist dramatisch abgebrochen.“

    Der Landtag ist in der Corona-Krise zu einem Rumpfparlament geworden. Man hat sich darauf verständigt, dass angesichts der Infektionsgefahr ein Fünftel der Abgeordneten ausreicht, um in dieser Ausnahmesituation den Betrieb im Plenum aufrecht zu halten. Anträge können gestellt, Debatten können geführt, Beschlüsse können gefasst werden. Alles formal korrekt und rechtlich wahrscheinlich nicht zu beanstanden. Und doch ist da dieses Unbehagen. Etwas fehlt. Und es könnte sein, dass das, was fehlt, etwas ganz Entscheidendes ist. Aktuell drückt sich das Unbehagen in Initiativen aus, die auf eine stärkere Beteiligung des Landtags an den Entscheidungen der Staatsregierung über die Corona-Regeln zielen. Dem altbekannten Diktat, dass die Krise „die Stunde der Exekutive“ sei, haben sich zunächst alle Fraktionen unterworfen. Nun regt sich Widerstand.

    Die Opposition spricht von "gravierendsten Grundrechtseinschränkungen"

    FDP und SPD haben Gesetzentwürfe vorgelegt, die auf mehr Mitsprache des Landtags und eine stärkere Kontrolle der Regierung zielen. Die Freien Wähler wollen, wie ihr parlamentarischer Geschäftsführer Fabian Mehring sagt, in der Koalition zumindest durchsetzen, dass Grundsatzentscheidungen in einer Pandemie künftig beim Landtag liegen. Die Grünen drängen auf mehr Transparenz und eine gemeinsame Bestandsaufnahme. Die AfD beschränkte sich darauf, einen Untersuchungsausschuss zu fordern – wohl wissend, dass sie dafür bei keiner anderen Fraktion Mitstreiter finden wird.

    Aktuell stehen die Initiativen von SPD und FDP im Vordergrund. „Wir reden hier über die gravierendsten Grundrechtseinschränkungen in der Geschichte der Bundesrepublik“, sagt FDP-Fraktionschef Martin Hagen. In solchen Fällen müsse, wenn es um die konkreten Corona-Verordnungen in Bayern geht, der Landtag das letzte Wort haben. SPD-Fraktionschef Horst Arnold ist noch etwas wuchtiger unterwegs. „Was bisher stattgefunden hat, ist glatter Rechtsbruch“, sagt der Jurist. Er wirft der Regierung aus CSU und Freien Wählern „Ignoranz und Anmaßung“ vor. Sie habe den Landtag nicht, wie vereinbart, über die Verordnungen informiert. Die Abgeordneten hätten nur aus den Medien erfahren, was den Bürgern vom Staat auferlegt wird. Das könne nicht sein. „Das Parlament ist kein Abnickverein“, sagt Arnold.

    Im Lager der Regierung räumt man zähneknirschend ein, dass das zuständige Gesundheitsministerium es tatsächlich versäumt habe, den Landtag auf korrektem Weg zu informieren. Formal sei das nicht in Ordnung gewesen, gibt Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) zu. In der Sache aber hätte sich dadurch nichts geändert. Beim Infektionsschutz gehe es um akute Gefahrenabwehr. „In so einer Situation ist es wichtig, dass die Regierung volle Handlungsfähigkeit hat“, sagt Herrmann und betont, dass die Transparenz der Entscheidungen stets gewährleistet gewesen sei.

    Das Gleiche sagte auch Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) gegenüber der Passauer Neuen Presse. „In der Not geht es um schnelle Handlungsfähigkeit. So ist die Rechtslage und so wird in allen anderen Bundesländern auch verfahren.“ Er wies die Oppositions-Forderungen nach einer verpflichtenden Mitsprache des Landtags bei Corona-Verordnungen zurück. Es gebe in der bayerischen Verfassung klare verfassungsrechtliche Zuständigkeiten zwischen Exekutive und Legislative: „In Notzeiten muss die Exekutive handeln. Das hat die Staatsregierung gemäß ihrem verfassungsrechtlichen Auftrag getan.“

    Bürger mussten sich selber um die Verteidigung ihrer Rechte kümmern

    Rückendeckung bekommt die Regierung von Landtagspräsidentin Ilse Aigner (CSU) und CSU-Fraktionschef Thomas Kreuzer. Die Corona-Bekämpfung per Gesetz statt mit Verordnungen zu regeln, ist aus Sicht der CSU bestenfalls theoretisch möglich, aber angesichts des Zeitdrucks bei Maßnahmen des Infektionsschutzes nicht praktikabel. Daran ändere sich auch nichts, wenn man, wie von SPD und FDP gefordert, dem Landtag die Kompetenz einräumen würde, innerhalb von einer Woche im Nachgang über eine Regelung zu befinden. Ob das verfassungsrechtlich überhaupt möglich wäre, ist zudem umstritten. Die CSU jedenfalls wird die Gesetzentwürfe von SPD und FDP ablehnen.

    Obendrein halten Kreuzer und Aigner den Oppositionsfraktionen entgegen, in den vergangenen Wochen im Landtag gar nicht versucht zu haben, auf die Corona-Entscheidungen der Regierung Einfluss zu nehmen. Ihr sei, so Aigner, „kein einziger Antrag zum Thema Einschränkung der Grundrechte bekannt“ – zumindest nicht, was landesrechtliche Regelungen betrifft. Kreuzer betont: „Man kann nicht sagen, man sei nicht beteiligt worden, ohne im Parlament auch nur eine Initiative ergriffen zu haben.“ Jede Fraktion hätte jederzeit Dringlichkeitsanträge stellen und die Regierung auffordern können, etwas anders zu machen. Das sei erst diese Woche erstmals geschehen.

    Tatsächlich fand die Debatte zwischen Regierung und Opposition bisher nahezu komplett außerhalb des Landtags statt. Das Kabinett verkündete seine Entscheidungen in Pressekonferenzen. Die Oppositionsfraktionen meldeten sich in Pressemitteilungen zu Wort.

    Der Landtag hat seine Funktion als „Ort der Begegnung“ verloren

    Das Unbehagen über die Entmachtung, die das Parlament in der Krise erfährt,wird aber auch noch an anderen Punkten festgemacht. Faktisch nämlich wurden Korrekturen des Regierungskurses in der Corona-Krise ausschließlich vor Gericht erstritten – etwa bei der Sperrstunde für Biergärten oder bei der 800-Quadratmeter-Grenze für die Ladenöffnung. Zugespitzt formuliert: Die Bürger mussten sich selber um die Verteidigung ihrer Rechte und die Vertretung ihrer Interessen kümmern. Auch wenn die Regierung darauf verweist, dass die Mehrheit der Bürger hinter ihrer Politik steht – seiner Aufgabe, die Arbeit der Regierung zu kontrollieren, konnte der Landtag unter den Bedingungen der Krise nur sehr eingeschränkt nachkommen.

    Und dann kommt da noch diese weitergehende Besorgnis hinzu: Der Landtag hat, wie von Abgeordneten aus nahezu allen Fraktionen zu hören ist, durch die Corona-Einschränkungen seine Funktion als „Ort der Begegnung“ verloren. Das ist es auch, was der CSU-Abgeordnete Sauter meint.

    Politik wird nicht nur in Sitzungen gemacht. Die wichtigsten Anregungen, etwas besser zu machen, werden von den Abgeordneten aus den Stimmkreisen in den Landtag getragen. Dort finden Gedankenaustausch und Meinungsbildung statt. Dort wird, lange bevor es konkrete parlamentarische Initiativen gibt, auch über die politischen Lager hinweg miteinander gesprochen – am Kaffeeautomaten, bei einer Zigarette im Hof, beim Mittagessen oder abends beim Bier. Diese vielen informellen Gespräche sind die eigentliche Basis der Politik. Dass diese Basis fehlt, ist für viele Abgeordnete das größte Problem.

    Alle Entwicklungen rund um das Thema Corona finden Sie auch in unserem Live-Blog.

    Lesen Sie dazu auch:

    Wir wollen wissen, was Sie denken: Die Augsburger Allgemeine arbeitet daher mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Was es mit den repräsentativen Umfragen auf sich hat und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden