Der Rechtsstreit um die Veröffentlichung von Hitlers "Mein Kampf" geht in die nächste Runde. Der Verlag des britischen Verlegers Peter McGee hat beim Landgericht München Widerspruch gegen eine vom bayerischen Finanzministerium erwirkte Einstweilige Verfügung eingelegt. Das sagte ein Gerichtssprecher am Dienstag der Nachrichtenagentur dpa. In den nächsten Wochen werde es zu einer Verhandlung kommen.
"Zeitungszeugen" wollte kommentierte Auszüge veröffentlichen
Die Wochenzeitung "Zeitungszeugen" hatte in der vergangenen Woche kommentierte Auszüge aus Adolf Hitlers Hetzschrift veröffentlichen wollen. Das Finanzministerium, das die Urheberrechte an "Mein Kampf" geerbt hat, erwirkte dagegen eine Einstweilige Verfügung. Schon kurz vor der Gerichtsentscheidung hatte der Verlag aber beschlossen, die Zitate aus dem Buch unkenntlich zu machen, um eine Eskalation des Streits zu verhindern. Im Jahr 2009 hatte das Finanzministerium Publikationen der "Zeitungszeugen" beschlagnahmen lassen.
Erste Ausgabe hatte sich gut verkauft
Die Ausgabe der "Zeitungszeugen" mit der ersten "Mein Kampf"-Broschüre als Beilage habe sich dennoch gut verkauft, sagte Verlagssprecher Alexander Luckow am Dienstag. Im Schnitt sei die historische Wochenzeitung im vergangenen Jahr mit einer Auflage von 50.000 bis 60.000 Exemplaren erschienen, die Auflage der vergangenen Woche lag mit 100.000 deutlich darüber.
"Mein Kampf": Originalzitate werde gepixelt
An diesem Donnerstag soll die zweite Ausgabe der "Mein Kampf"-Veröffentlichung am Kiosk zu haben sein. Auch dieses Mal will der Verlag die Originalzitate pixeln. "So lange die Einstweilige Verfügung gilt, müssen wir uns daran halten", sagte Luckow. (dpa, lby AZ)