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Werner M. vor Gericht: Ursula Herrmann-Prozess: Lebenslange Haft gefordert

Werner M. vor Gericht

Ursula Herrmann-Prozess: Lebenslange Haft gefordert

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    Ursula-Herrmann-Prozess
    Ursula-Herrmann-Prozess

    Oberstaatsanwältin Brigitta Baur hat am Donnerstag vor dem Landgericht Augsburg für den angeklagten Werner M. lebenslange Haft für die Entführung undden Tod Ursula Herrmanns gefordert. Hier handele es sich um erpresserischem Menschenraub mit Todesfolge.

    Es sei ein

    Verbrechen

    gewesen, das im höchsten Maße menschenverachtend war, so

    Baur

    weiter in ihrem Plädoyer. Sie sehe deshalb keinen Grund, die mögliche Höchststrafe für das

    Verbrechen

    zu mindern.

    Die Augsburger Staatsanwaltschaft hat die Entführung und den Tod der kleinen Ursula Herrmann als "grauenhaftes Verbrechen" bezeichnet. Staatsanwältin Brigitta Baur sagte zu Beginn ihres Plädoyers, kaum ein anderer Kriminalfall habe die Öffentlichkeit so bewegt wie das "grauenhafte Schicksal" von Ursula.

    Baur betonte, die Zehnjährige sei von dem Angeklagten im September 1981 entführt worden: "Ursula Herrmann erstickte an ihrem Schicksal, lebendig begraben in einer im Wald vergrabenen Kiste." Die "Kaltblütigkeit und Erbarmungslosigkeit des Täters" sei wie bei kaum einem anderen Fall zutage getreten.

    Im Prozess um die Entführung und den Tod der kleinen Ursula Herrmann haben am 55. Verhandlungstag vor dem Landgericht Augsburg die Plädoyers begonnen. Die Staatsanwaltschaft wird voraussichtlich die Höchststrafe lebenslänglich für den 59 Jahre alten Angeklagten fordern. Die Verteidigung will auf Freispruch plädieren.

    In dem seit mehr als einem Jahr laufenden Verfahren haben der Mann und seine ebenfalls angeklagte Ehefrau geschwiegen. Die Anklage stützt sich auf eine Reihe von Indizien, die auf eine Täterschaft hindeuten sollen.

    Das Ehepaar ist wegen erpresserischen Menschenraubs mit Todesfolge angeklagt. Der 59-Jährige soll 1981 die zehnjährige Ursula bei Utting am Ammersee entführt und in eine im Wald vergrabene Kiste gesperrt haben. Das Mädchen starb Stunden später, wurde aber erst 19 Tage später bei einer Polizeisuchaktion gefunden. Die Angeklagten bestreiten die Tat.

    Das erste Plädoyer von sieben dauerte mehr als dreieinhalb Stunden. Alle andern sechs sollen noch stattfinden. Dies wird sich noch bis in die späten Abendstunden hineinziehen, so unser Gerichtsreporter Holger Sabinsky. AZ/dpa/lby

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