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Weihnachten: Weihnachtsgeschenke: Ermittlungen gegen viele Bürgermeister in Bayern

Weihnachten

Weihnachtsgeschenke: Ermittlungen gegen viele Bürgermeister in Bayern

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    300 Funktionsträger in bayerischen Gemeinden sind ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten. Sie sollen Geschenke von einer Firma angenommen haben.
    300 Funktionsträger in bayerischen Gemeinden sind ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten. Sie sollen Geschenke von einer Firma angenommen haben. Foto: Friso Gentsch, dpa (Symbolbild)

    „Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft“ heißt es ja so schön. Für private Kontakte stimmt dieser Spruch auch noch. Wenn es aber um Geschäftsbeziehungen geht, hat er stark an Gültigkeit eingebüßt. In den vergangenen Jahren wurden die sogenannten Compliance-Regeln und Gesetze immer mehr verschärft. Bekamen Politiker und Entscheider früher noch kistenweise teuren Bordeaux in den Keller geliefert, trauen sie sich heute nicht einmal mehr, einen Kugelschreiber einzuschieben. Das mag bisweilen etwas übertrieben wirken, aber so sind nun mal die Spielregeln.

    Besonders streng sind die Regeln für Beamte. Sie dürfen laut Gesetz zunächst einmal keine Geschenke annehmen, damit erst gar nicht der Verdacht aufkommt, dass sie dem großzügigen Spender einen Gefallen schulden könnten. In der Praxis kommt es aber doch immer wieder zu kleineren oder größeren Aufmerksamkeiten, was regelmäßig die Diskussion um die Regeln anheizt.

    Ermittlungsverfahren gegen rund 300 Bürgermeister und leitende Beamte

    Der jüngste Fall hat das Potenzial für neue Debatten. Fünf bayerische Staatsanwaltschaften – darunter Augsburg und Ingolstadt – haben Ermittlungsverfahren gegen rund 300 Bürgermeister und leitende Beamte im Freistaat eingeleitet. Es geht um den Verdacht der Vorteilsannahme. Die Bürgermeister, Bauamtsleiter, Bereichsleiter von Stadtwerken, Verantwortliche kommunaler Trinkwasserversorger und andere Beamten sollen von einem Ingenieurbüro für Wasserversorgung aus dem Raum Landshut in den Jahren 2013 bis 2016 regelmäßig Geschenke angenommen haben. Zum Beispiel Einladungen zum Essen, Kartons mit Wein oder Freikarten für die bekannte Landshuter Hochzeit. Das bestätigt der stellvertretende Leiter der Staatsanwaltschaft Landshut, Thomas Steinkraus-Koch. Dort hat das Verfahren aus Zufall seinen Anfang genommen. Im Jahr 2015 wurde das Ingenieurbüro durchsucht, weil es den Verdacht auf Preisabsprachen bei Ausschreibungen gab. Zufällig entdeckten die Ermittler eine Liste jener Leute, die Geschenke von der Firma bekommen haben. Das Verhängnis nahm seinen Lauf.

    Denn der Wert der Geschenke lag zwar in den meisten Fällen nicht über 30 Euro, das spielt strafrechtlich aber zunächst einmal keine Rolle – auch wenn sich das vielen Betroffenen nicht erschließt. Sie ärgern sich über die Ermittlungen. Doch abgesehen davon, dass es in manchen Fällen um mehr als drei Flaschen Wein geht, das Präsent den Wert von 100 Euro überschreitet und sich einige das Geschenk direkt nach Hause liefern haben lassen, ist die Staatsanwaltschaft von Amts wegen dazu verpflichtet, jeden einzelnen dieser 300 Fälle unter die Lupe zu nehmen. Denn juristisch betrachtet muss eine Vorteilsannahme nach Paragraf 331 des Strafgesetzbuches nicht mit einer Gegenleistung verbunden sein. Steht auch noch eine Gegenleistung eines Beamten im Raum, dann lautet der Vorwurf Bestechung. Und die wird noch härter bestraft. Amtsträger sind laut Gesetz nicht nur Bürgermeister oder andere Politiker, sondern auch Beamte, Richter, Notare oder Beschäftigte im Öffentlichen Dienst.

    29 Beschuldigte im Bezirk der Staatsanwaltschaft Ingolstadt

    Die Staatsanwaltschaft Ingolstadt erklärt, dass es in ihrem Bezirk 29 Beschuldigte gibt. Bei allen geht es um Wein-Geschenke. Unter den Beschuldigten sind Gemeindeoberhäupter und kommunale Funktionsträger aus den Kreisen Eichstätt und Pfaffenhofen. In Ingolstadt sind die Kommunalbetriebe betroffen, ein städtisches Tochterunternehmen, das für die Wasserversorgung und die Abfallentsorgung zuständig ist. Eine Sprecherin der Kommunalbetriebe bestätigte das auf Anfrage. Intern sei der Antikorruptionsbeauftragte mit der Angelegenheit befasst. Die Ingolstädter Stadtverwaltung ist von den Ermittlungen nicht berührt, wie der Stadtsprecher mitteilte.

    Bei der Staatsanwaltschaft Augsburg gab es neun Ermittlungsverfahren, laut Pressesprecher Matthias Nickolai sind aber alle neun bereits im Sommer eingestellt worden.

    Viele Kommunen haben wegen der Unklarheiten bei Geschenken für Amtsträger eigene Regelungen getroffen. Häufig gibt es eine Grenze von 30 Euro. In Augsburg liegt die Grenze bei 20 Euro für Beamte und Beschäftigte der Stadt. Liegt der Wert darüber, darf die Gabe nicht mehr angenommen werden. So soll geregelt sein, dass ein Beamter einer Stadt auch mal eine Blume oder Pralinen bekommen darf, wenn jemand aus reiner Menschenfreundlichkeit oder Dankbarkeit ihm so etwas zukommen lassen will.

    Transparenz ist das Wichtigste

    Einfach ist es aber nicht immer. Gisela Rüß kriegt Fälle, bei denen es um Vorteilsannahme geht, oft auf den Tisch. Sie ist Vorstandsmitglied bei Transparency und dort auf den Bereich öffentliche Verwaltung und Kommunen spezialisiert. Transparency hat sich zum Ziel gesetzt, Korruption nachhaltig einzudämmen und zu bekämpfen. Rüß sagt: „Wir nennen keine konkreten Zahlen, sind aber der Meinung, dass man die Annahmesumme so niedrig wie möglich halten sollte, um jedweden Verdacht von vornherein zu vermeiden.“

    Das Wichtigste sei, dass dergleichen Vorgänge transparent gehalten würden. Sprich: Immer melden, dass man etwas bekommen hat. Wenn der Wert des Präsents über der in der jeweiligen Antikorruptionsrichtlinie definierten Grenze liege, sei der Fall ohnehin klar. Aber auch darunter gelte: Am besten immer zurücksenden. Den Wein beispielsweise zur freien Verfügung in die Abteilungsküche stellen, hält sie für keine gute Idee. Ein probates Mittel allerdings ist: Die Gabe beim Antikorruptionsbeauftragten zwischenlagern und dem Absender mitteilen, dass er sein Geschenk innerhalb von vier Wochen wieder abholen möge. Ansonsten spende man es an eine gemeinnützige Einrichtung.

    Lesen Sie dazu auch: Welche Weihnachtsgeschenke sind im Job erlaubt?

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