Gustl Mollath war früh auf den Beinen. Um 5 Uhr hat er die Nachrichten gehört und danach begonnen, sich auf den Tag vorzubereiten, auf den er so lange gewartet hat. Dreieinhalb Stunden später steht der Mann, der als Justizopfer bekannt geworden ist, im Eingangsbereich des Münchner Justizpalasts – früh genug, um den vielen Journalisten seine Version der Geschichte erzählen zu können. Von den Jahren in der forensischen Psychiatrie. Davon, dass er im Bezirkskrankenhaus Bayreuth alle zwei Stunden geweckt wurde. Von seiner Schlaflosigkeit. „Ich träume jede Nacht davon und wache schweißgebadet auf.“
Mollath, 62, steht da, im schwarzen Anzug und roter Krawatte, an der Jackentasche ein Anstecker mit der Aufschrift „Jesus loves you“, und sagt die Sätze immer wieder. Dann kommt die Frage, wovon er lebt. „Ich versuche mich zu orientieren“, sagt er nur. „Aber es fällt mir schwer. Ich habe alles verloren, meine Existenz ist zerstört.“
Deswegen ist Mollath an diesem Mittwoch mit seinem Anwalt Hildebrecht Braun hier. Er hat den Freistaat Bayern auf Schadenersatz verklagt für die Zeit, die er in der geschlossenen Psychiatrie saß – siebeneinhalb Jahre, 2747 Tage. Dafür will Mollath nun Geld sehen. Und nicht gerade wenig. 1.779.200 Euro fordert er vom Freistaat Bayern. 70.000 Euro hat der ihm bisher gezahlt, zu weiteren 100.000 Euro wäre man bereit. Darum treffen sich beide Parteien am Mittwoch vor dem Zivilgericht.
Mollath, das ist gleichbedeutend mit "Justizopfer"
Jahrelang war es still um Gustl Mollath. Doch mit dem Prozess ist schlagartig die Erinnerung zurück. Mollath – der Mann, der die Bezeichnung „Justizopfer“ quasi zu seiner Marke gemacht hat. Mollath – der Mann, der dem Begriff „Justizskandal“ eine solch neue Dynamik verliehen hat, dass sich seither die meisten, die sich von einem Polizisten, einem Staatsanwalt oder einem Richter ungerecht behandelt fühlen, auf ihn berufen. Und Mollath – der Mann, wegen dem der Staat seine Regeln zur Unterbringung psychisch kranker Straftäter reformiert hat.
Doch der Name steht auch für Ungereimtheiten, Ungeklärtes, unbewiesene Behauptungen. Der Fall ist nicht nur ein Lehrstück dafür, wie falsch es ist, wenn sich ein Rechtsstaat und seine Vertreter für unfehlbar halten. Sondern auch dafür, wie schwierig es ist, im Nachhinein die Wahrheit herauszufinden.
Alles beginnt mit einer Geschichte zwischen Mann und Frau, was sowieso oft die kompliziertesten Geschichten sind. Die Ehe von Gustl Mollath und seiner Frau Petra ist um die Jahrtausendwende herum in einer prekären Lage. Die Zeiten, die die beiden bei Oldtimer-Rennen, bei Ausflügen in die Schweiz und nach Italien verbracht haben, scheinen vorbei. Die Liebe zu einem angenehmen Leben und teuren Autos trägt die Ehe nicht mehr. Gustl Mollath, der sein Ingenieur-Studium abgebrochen und seine Stelle bei einer Maschinenbaufirma gekündigt hat, beginnt, im Keller seines Hauses mit Motorradreifen zu handeln. Er macht sich selbstständig und mietet eine kleine Werkstatt.
Er sitzt deprimiert vor dem Fernseher, seine Frau macht Karriere
Die Frau steigt mit ins Geschäft ein. Aber es läuft nicht. Sie hat Angst vor dem Bankrott und findet einen Job bei der HypoVereinsbank. Sie zahlt die Miete für die Werkstatt, gewährt ihm Kredite, wofür sie Belege vorweisen kann. Trotzdem muss Gustl Mollath den Laden im Jahr 2000 schließen. Und während er meist deprimiert vor dem Fernseher sitzt, macht Petra Karriere in der Bank. Das kann auf Dauer nicht gut gehen. Tut es auch nicht.
Ein Ehedrama bahnt sich an. Sie zeigt ihn an, weil er sie geschlagen, getreten, bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt, gebissen und eingesperrt haben soll. Er widerspricht und zeigt seine Frau, Kollegen der Bank und Kunden an, weil sie sich der Steuerhinterziehung, Schwarzgeld- und Insidergeschäften schuldig gemacht haben sollen. Er behauptet, er habe die finanzielle Hilfe seiner Frau nicht gebraucht. Sie sagt das Gegenteil. Jeder Familienrichter kann ein Lied davon singen, wie schwierig es ist, in einem Ehescheidungskrieg die gegenseitigen Anschuldigungen zu überprüfen.
Doch damit beginnen die juristischen Probleme. Ein Strafverfahren gegen Gustl Mollath kommt in Gang. Wegen Körperverletzung und Freiheitsberaubung. Zudem wird dem Nürnberger vorgeworfen, in seiner Heimatstadt 129 Reifen so durchstochen zu haben, dass sie erst beim Fahren die Luft verlieren. Mollath schreibt wirre Briefe an Richter, Politiker und Banker. Und während ein Gutachter ihm 2006 eine wahnhafte psychische Störung und paranoide Symptome bescheinigt, wird seine Anzeige gegen die Ehefrau nicht weiterverfolgt, weil die Angaben zu unkonkret seien. Hier werden die Weichen gestellt für den „Justizskandal Mollath“.
Die zerstochenen Reifen werden Mollath zum Verhängnis
Das Landgericht Nürnberg-Fürth macht am 8. August 2006 daraus folgende Entscheidung: Mollath habe seine – inzwischen von ihm geschiedene – Frau misshandelt und Autoreifen zerstochen. Die Reifen sind das größte Problem, weil ihn die Richter deshalb als gemeingefährlich einstufen. Und so spricht das Gericht Mollath wegen Wahnvorstellungen und daraus resultierender Schuldunfähigkeit frei, weist ihn aber in die Psychiatrie ein.
Oben, in Zimmer 219 des Münchner Justizpalasts, zieht Gustl Mollath einen Ordner aus der abgewetzten Aktentasche, legt laminierte Bilder von Autos auf den Tisch, die er damals restauriert haben will. Der Vorsitzende Richter Frank Tholl erstickt das Gemurmel in den Besucherreihen mit deutlichen Worten: „Das hier ist keine Theateraufführung oder Kundgebung.“ Das Gericht, so viel wird schnell klar, hat keine Lust, den Fall Mollath wieder aufzurollen. Richter Tholl betont vielmehr, eine „Vielzahl von Verfahrensfehlern“ habe dazu geführt, dass Mollath 2006 in eine Psychiatrie kam. Das Gericht in Nürnberg sei damals „bemüht gewesen, das Verfahren schnell zu beenden. Da hat wohl der Sachverhalt etwas drunter gelitten.“ Das Gericht macht klar: Es neigt dazu, Mollath eine Entschädigung zuzusprechen.
Die Frage ist nur: Wie viel ist angemessen? Wie bemisst man Schmerzensgeld für siebeneinhalb Jahre? Und selbst wenn es um materielle Schäden wie Verdienstausfall geht, bleibt die Frage, wie man diesen berechnen soll. Wie viel Geld hätte Mollath in der Zeit, in der er in der Psychiatrie saß, überhaupt verdienen können? Schließlich war er zwischen 2000 und 2006 nicht angestellt. 600.000 Euro schlägt das Gericht vor. Mollath ist das zu wenig. Dem Freistaat ist das zu viel. Michael Then, der den Prozess für den Freistaat führt, sagt: „Aber wir sind offen für weitere Verhandlungen.“
Gustl Mollath wird heute vor allem als „Justizopfer“ wahrgenommen, das zu Unrecht in der Psychiatrie saß. Doch immerhin haben sieben erfahrene Psychiater über sieben Jahre hinweg immer wieder festgestellt, dass er psychisch krank ist. Seine Vorwürfe gegen die HypoVereinsbank, seine Frau, Banker und Kunden haben bei diesen Gutachten nur eine untergeordnete Rolle gespielt. Und doch sind es diese Anschuldigungen, die die Wende bringen.
Mollath betritt die Freiheit und klammert sich an eine Zimmerpflanze
Denn im November 2012 wird ein interner Revisionsbericht der Bank aus dem Jahr 2003 öffentlich, aus dem herauszulesen ist, dass Mollaths Vorwürfe in Teilen zutrafen. Neben einem politischen Beben mit Rücktrittsforderungen an die damalige bayerische Justizministerin Beate Merk (CSU) und einem Untersuchungsausschuss des Landtags kommt Bewegung in den Fall. Es folgen: die Wiederaufnahme des Verfahrens und die Freilassung aus der Psychiatrie mit einem denkwürdigen Auftritt. Mollath steht da in der Freiheit und umklammert dabei eine Zimmerpflanze. Und es folgt eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, nach der Mollaths Unterbringung verfassungswidrig ist – wenngleich nur seit 2011.
Das ist ebenso wenig die Entscheidung, die Mollath sich erhofft hat, wie das Urteil im Wiederaufnahmeverfahren. Denn am 14. August 2014, fast auf den Tag genau acht Jahre nach der Zwangseinweisung, spricht das Landgericht Regensburg Mollath zwar frei, doch rehabilitiert wird er nicht. Denn auch in Regensburg betrachten ihn die Richter als Gewalttäter, der seine frühere Ehefrau verprügelt, gebissen und gewürgt hat. „Wir wissen nicht sicher, ob der Angeklagte im Zustand der Schuldunfähigkeit handelte oder nicht“, betont die Vorsitzende Richterin Elke Escher. Es sei möglich, dass zur Tatzeit eine „wahnhafte Störung“ vorgelegen haben könnte. Da Mollath aber nach den Regeln des Wiederaufnahmeverfahrens nicht schlechter gestellt werden darf als in seinem ersten Prozess, bleibt nur der Freispruch.
Die Ungereimtheiten werden vermutlich nicht mehr aufzuklären sein. Seine Ex-Frau ist seit knapp zwei Jahren tot. Und er bleibt weiter das „Justizopfer“, das die einen als einen Helden im Kampf gegen ein Unrechtssystem sehen, die anderen angesichts seiner Mahnbriefe an oberste Justizbehörden, den früheren UN-Generalsekretär Kofi Annan und den Papst als einen Querulanten, der unter Verfolgungswahn leidet und sich überschätzt.
Eines ist Mollath aber völlig unabhängig davon gelungen: Sein Fall hat den Blick gelenkt auf das System des Maßregelvollzugs, das unbestreitbare Schwächen aufgewiesen hat und als Konsequenz aus dem Fall reformiert worden ist.
Paragraf 63 des Strafgesetzbuchs wurde 2016 geändert – jener Paragraf, der Mollath für gut sieben Jahre in die Psychiatrie brachte. Die alte Fassung erlaubte, dass nicht nur Straftäter, sondern auch als allgemeingefährlich geltende Personen unbefristet lange in einer geschlossenen Psychiatrie untergebracht werden können. Vom „Mollath-Paragrafen“ ist seither die Rede und davon, dass Betroffene besser vor unverhältnismäßig langen Unterbringungen geschützt seien. Und noch eines hat sich geändert: In Bayern wurde ein eigenes Gesetz für den Maßregelvollzug erlassen und sogar ein eigenes Amt gegründet, das in Nördlingen beheimatet ist.
Maßregelvollzug in Bayern
Im Maßregelvollzug werden psychisch kranke oder suchtkranke Straftäter untergebracht, die nicht oder nur vermindert schuldfähig sind.
Während verurteilte Straftäter ihre Freiheitsstrafe in Justizvollzugsanstalten verbüßen, findet der Maßregelvollzug in psychiatrischen Kliniken und Entziehungsanstalten statt.
Ziel ist, die Patienten zu therapieren und die Gesellschaft vor ihnen zu schützen.
Die Dauer der Unterbringung ist nach § 63 Strafgesetzbuch (StGB) nicht befristet. Allerdings muss die Unterbringung mindestens einmal im Jahr überprüft werden. Im Schnitt bleiben die Patienten sechs Jahre in der Psychiatrie für Straftäter.
In Bayern sind die Bezirke für den Maßregelvollzug zuständig. In 14 Bezirkskliniken waren zuletzt 2704 Menschen untergebracht.
Dorothea Gaudernack, 41, sitzt im ersten Stock des Altbaus, hinter ihr der Schreibtisch, vor ihr eine Tasse Kaffee, und beginnt zu erklären. Dass es im Freistaat 14 Einrichtungen gibt, in denen psychisch kranke und suchtkranke Straftäter untergebracht sind, etwa im Bezirkskrankenhaus Günzburg oder Kaufbeuren. Und dass das Amt, das Gaudernack von September 2015 an aufgebaut hat, die Arbeit dieser forensischen Psychiatrien kontrolliert. Die „Mollath-Behörde“ also? Dorothea Gaudernack atmet kurz durch, die Augen hinter der auffälligen Brille verengen sich. „Mich nervt der Begriff. Weil das Thema so viel komplexer ist als Mollath.“
2704 psychisch kranke oder süchtige Straftäter waren zuletzt in den bayerischen Bezirkskrankenhäusern untergebracht. Gaudernack und ihre Kollegen sprechen von „Patienten“. Sicher gebe es die, die überzeugt sind, dass sie zu Unrecht in der Forensik sitzen, die sich verfolgt fühlen. „Aber es sind wenige“, sagt Gaudernack. Die meisten melden der Behörde konkrete Probleme: Banalitäten wie zu wenig Fernsehsender oder zu kleine Essensportionen. Gaudernack erzählt von Telefonkabinen, die es inzwischen auf den Stationen gibt, damit die Patienten in Ruhe telefonieren können. Auch so eine Sache, die Mollath verändert hat. In anderen Fällen geht es um Grundlegendes: fehlende Akteneinsicht, Unzufriedenheit mit dem Behandlungsplan oder die Frage, warum der Patient keine Lockerungsmaßnahmen erhält.
Die Frage aber ist doch: Was ist, wenn jemand wirklich zu Unrecht in der Psychiatrie sitzt?
Gaudernack sagt: „Wir hier treffen kein Schuldurteil.“ Die Frage, ob ein Angeklagter schuldfähig ist oder nicht, ob er in die Psychiatrie eingewiesen wird, ist Aufgabe der Gerichte und Gutachter. Das Amt für Maßregelvollzug hat darauf zu achten, dass die forensischen Psychiatrien richtig arbeiten und die Patienten gut therapiert werden. 280 Millionen Euro kostet das den Freistaat – Geld, das die Nördlinger Behörde unter den Bezirkskliniken verteilt. Gaudernack sagt: „Das muss dem Staat die Sicherheit der Gesellschaft wert sein.“
Nach zwei Stunden ist die Verhandlung am Mittwoch vorbei. Mollath und der Freistaat sollen sich schriftlich weiter austauschen. Draußen vor dem Saal verteilen Menschen Flugblätter gegen Justizwillkür. Eine Frau schreit einen Beamten an, er müsse ihr helfen. „Ich habe nicht so viel Zeit wie Mollath!“