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Geschichte: Warum Bayern schon 1807 einmal eine Impfpflicht einführte

Geschichte

Warum Bayern schon 1807 einmal eine Impfpflicht einführte

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    Das noch junge Königreich Baiern führte 1807 eine Impfpflicht gegen die gefährliche Krankheit ein.
    Das noch junge Königreich Baiern führte 1807 eine Impfpflicht gegen die gefährliche Krankheit ein. Foto: dpa

    Das Thema Impfen ist derzeit wieder sehr aktuell. Vor allem deshalb, weil es in Deutschland ab März eine Impfpflicht gegen Masern geben soll. In Bayern galt übrigens schon ab dem Jahr 1807 eine

    Seit 1806 hatte das noch junge Königreich Baiern sein Volk immer wieder aufgefordert, sich gegen die schlimmste Krankheit dieser Zeit, die Pocken, impfen zu lassen („Vakzination“). Weil die Untertanen je nach Landstrich und Laune dem unterschiedlich intensiv nachkamen, beließ es der Staat bald nicht mehr bei der Freiwilligkeit: Mit Datum 26. August 1807 veröffentlicht das Königlich-Baierische Regierungsblatt „auf königlichen allerhöchsten Befehl“ eine Verordnung „die in sämtlichen Provinzen gesezlich einzuführende Schuzpocken-Impfung betreffend“.

    Impfverweigerern drohten hohe Geldstrafen

    Am Anfang stehen Lob und Tadel: „Wir haben bisher mit besonderem Wohlgefallen die ausgezeichneten Fortschritte der Schuz-Pocken-Impfung in Unseren Staaten, so wie die rühmliche Bereitwilligkeit eines großen Theiles Unserer Unterthanen zu der Annahme dieses durch die Erfahrung der Aerzte als unfehlbar erwiesenen Schuzmittels gegen die Verheerungen der Kindsblattern [Pocken] wahrgenommen. Die aus den verschiedenen Provinzen Unseres Reiches darüber vorgelegten Berichte haben Uns aber auch in Kenntnis gesezt, wie viele Menschen noch aus Vorurtheil oder Indolenz [Gleichgültigkeit] auf diese große Wohlthat verzichten, und dadurch sowohl sich, als andere in Gefahr sezen.“ Und deshalb ordnet König Max I. Joseph nun an: Alle über Dreijährigen, die noch nie die Pocken hatten, müssen bis zum 1. Juli 1808 geimpft sein. „Eben so müssen in Zukunft alle Kinder, welche den ersten Juli eines jeden Jahres das dritte Jahr vollzählig erreicht haben, mit den Schuzpocken geimpft seyn.“ Und: „Um der gegenwärtigen Verordnung den gehörigen Nachdruck zu geben, finden Wir nothwendig, die saumseligen und widersezlichen mit angemessener Geldstrafe zur Annahme des Guten zu bestimmen.“ Jedes nicht rechtzeitig geimpfte Kind sollte die Eltern je nach deren Vermögen 1 bis 8 Gulden kosten (zum Vergleich: Ein einfacher Soldat bekam im Monat 2 ¼ Gulden).

    War das Kind auch mit vier Jahren noch nicht geimpft, erhöhte sich die Strafe um 50 Prozent und steigerte sich dann jährlich, sodass ab zwölf Jahren 4 bis 32 Gulden fällig wurden, bis das „Subjekt“ geimpft war. Andernfalls zahlte es ab dem 18. Geburtstag selbst weiter. Sollte ein ungeimpftes Kind an Pocken erkranken, werde der Vater zusätzlich zur Geldstrafe „auf eigene Kosten auf 3 bis 6 Tage ins Gefängnis gesezt, und zur Warnung öffentlich gemacht“. Strafen konnten entfallen, wenn die Impfung „wegen besonderer Umstände, Krankheiten und dergleichen, unterlassen werden musste“. Ansonsten mussten Soldaten in einer „militärischen Exekution“ ausstehende Zahlungen eintreiben.

    Einige Geistliche sahen in der Impflicht einen Eingriff in Gottes Pläne

    Die Impfpflicht wurde 1807 im Königlich-Baierischen Regierungsblatt veröffentlicht.
    Die Impfpflicht wurde 1807 im Königlich-Baierischen Regierungsblatt veröffentlicht. Foto: Königlich-Baierisches Regierungsblatt 1807 Titelseite, Repro: Mader

    Zum organisatorischen und propagandistischen Rückgrat der Impfpolitik bestimmte der König die Pfarrer: Mit ihren Taufbüchern sollten sie die Impfpflichtigen erfassen; zudem hatten sie Ort und Zeit der Impfung „mehrmalen von den Kirchen-Kanzeln zu verkünden“ und „durch angemessene Reden und Vorträge ihre Gemeinden mit Unserer landesväterlichen Absicht bekannt zu machen“.

    Das passte nicht allen Geistlichen; manche lehnten die Vakzination als Eingriff in Gottes Pläne ab. Ihnen galten schwere Krankheiten als Strafe für Sünden, und wer impfte oder sich impfen ließ, hinderte den Allerhöchsten an seinem wohlüberlegten Tun. Weniger verbohrte Mitbrüder sowie Lockungen und Drohungen des Staates verfehlten die erhoffte Wirkung aber nicht: Schon am 4. Dezember 1807 konnte die Regierung, „die Fortschritte der Schuzpocken-Impfung in der Provinz Schwaben betreffend“ vermelden, dass seit den ersten Impf-Aufrufen 1806 und dem Zwang seit August bis Ende Oktober 1807 schon viel passiert sei: Etwa 13 Prozent der Bevölkerung Schwabens waren mittlerweile vakziniert: in den Städten Augsburg, Kaufbeuren, Kempten, Lindau und Memmingen insgesamt etwa elf Prozent, im übrigen Territorium etwa 14 Prozent.

    Ungeimpfte werden vom Schulunterricht ausgeschlossen

    Doch erschloss sich der Sinn der Impfung den Untertanen regional sehr unterschiedlich: Während sich im Landgericht (Landkreis) Illertissen fast 30 Prozent hatten pieksen lassen (Rekord in Schwaben), wollten im Landgericht Wertingen nahezu alle „auf diese große Wohlthat verzichten“: Dort waren bis Ende Oktober 1807 nur knapp zwei Prozent geimpft.

    Das wirkte offenbar so ansteckend wie die Pocken selbst. Der Eifer bei der Vakzination erlahmte mancherorts bald wieder, weshalb die Regierung 1810 die Geldstrafen verdreifachte und ab 1811 Ungeimpfte vom Schulunterricht ausschloss. 1874 verfügte dann das Deutsche Reich die Pocken-Impfpflicht. Gut 100 Jahre später (1976) endete sie.

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