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Waffenlobbyist: Urteil rechtskräftig: Schreiber ist am Ende seines juristischen Weges

Waffenlobbyist

Urteil rechtskräftig: Schreiber ist am Ende seines juristischen Weges

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    Der ehemalige Waffenlobbyist Karlheinz Schreiber ist mit der Revision gegen die Verurteilung wegen Steuerhinterziehung gescheitert.
    Der ehemalige Waffenlobbyist Karlheinz Schreiber ist mit der Revision gegen die Verurteilung wegen Steuerhinterziehung gescheitert. Foto: Karl-Josef Hildenbrand/Archiv (dpa)

    Der Fall des früheren Rüstungslobbyisten Karlheinz Schreiber ist nach 20 Jahren juristisch abgeschlossen. Das Urteil des Augsburger Landgerichts vom November 2013 ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat soeben mitgeteilt, dass die Augsburger Staatsanwaltschaft ihre Revision gegen das Urteil zurückgezogen hat. Ursprünglich sollte kommende Woche über die Frage verhandelt werden, ob die Bestechungsvorwürfe gegen Schreiber verjährt waren. Das Gericht hatte dies so gesehen, die

    Revision Schreibers verworfen

    Bereits am Dienstag war bekannt geworden, dass die obersten Richter die Revision des Angeklagten als unbegründet verworfen hat. Damit war rechtskräftig festgestellt, dass Schreiber in seinen Einkommensteuererklärungen für die Jahre 1988 bis 1993 Provisionseinnahmen verschwiegen und dadurch Einkommensteuer von mehr als 19 Millionen D-Mark (rund 9,7 Millionen Euro) hinterzogen hat. Er hatte bei großen Rüstungsgeschäften Provision kassiert, unter anderem bei einem Panzer-Deal mit Saudi-Arabien. Die 10. Strafkammer des Landgerichts Augsburg hatte den heute 81-Jährigen wegen Steuerhinterziehung zu sechseinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Die Staatsanwaltschaft gibt sich nun offenbar mit dieser Verurteilung zufrieden.

    Schreiber muss wohl nicht ins Gefängnis

    Ins Gefängnis muss Schreiber wahrscheinlich ohnehin nicht mehr. Seine Gesundheit ist angeschlagen. Vor seinem zweiten Prozess in Augsburg hatte er in Haft einen Herzinfarkt erlitten. Danach wurde er freigelassen und unter Hausarrest gestellt. Der Hausarrest wurde nach dem Urteil aufgehoben. Schreiber lebt in seinem Heimatort Kaufering bei Landsberg.

    Dem früheren Rüstungslobbyisten bleibt jetzt nur noch ein möglicher Weg. Er könnte vor das Bundesverfassungsgericht ziehen und monieren, dass er kein faires und menschenwürdiges Verfahren erhalten habe. Im Gespräch mit unserer Zeitung hat er einen solchen Weg angedeutet.

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