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Vor 27 Jahren qualvoll erstickt: Sensationelle Wende im Mordfall Herrmann: Verdächtiger verhaftet

Vor 27 Jahren qualvoll erstickt

Sensationelle Wende im Mordfall Herrmann: Verdächtiger verhaftet

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    Im Mordfall Ursula Herrmann wurde nach 27 Jahren ein Verdächtiger festgenommen.
    Im Mordfall Ursula Herrmann wurde nach 27 Jahren ein Verdächtiger festgenommen.

    Er gilt als einer der brutalsten Fälle in der bayerischen Kriminalgeschichte: Entführung und Tod der zehnjährigen Schülerin Ursula Herrmann aus Eching am Ammersee. Fast 27 Jahre nach der Tat scheint die Polizei den Täter nun gefasst zu haben. Nach Informationen unserer Zeitung haben die Ermittler in Kappeln nahe der dänischen Grenze einen 58-Jährigen unter dringendem Tatverdacht verhaftet.

    Der entscheidende Hinweis, der am Mittwoch zu seiner Festnahme führte, ist offenbar auch den Fortschritten in der Kriminaltechnik zu verdanken. Bei dem Mann soll es sich um einen Monteur handeln, der früher in Utting am Ammersee gelebt hat. Der damals stark verschuldete Mann hatte früher schon einmal zum Kreis der Verdächtigen gehört, konnte damals aber nicht überführt werden. In der präparierten Holzkiste, in die der Entführer 1981 die Schülerin eingesperrt und in den Waldboden versenkt hatte, wurden damals winzigste Spuren gentechnischen Materials gesichert. Möglicherweise konnten sie jetzt dem Festgenommenen zugeordnet werden.

    Ermittler geben heute weitere Details bekannt

    Auf Anfrage wollten sich gestern weder die Polizei noch die Augsburger Staatsanwaltschaft zu der Festnahme äußern. Auch Ursula Herrmanns Vater sagte nichts. Für heute Mittag ist eine Pressekonferenz der Ermittler geplant.

    Noch am Mittwoch waren Beamte des bayerischen Landeskriminalamtes mit dem vollbärtigen Mann, der bei seiner Festnahme einen roten Monteursanzug trug, in einer Linienmaschine nach München geflogen. Anschließend brachten sie ihn nach Augsburg. Gestern wurde der Mann, der des erpresserischen Menschenraubs mit Todesfolge beschuldigt wird, einem Ermittlungsrichter vorgeführt. Dieser bestätigte den Haftbefehl offenbar. Danach wurde der Verdächtige in die Justizvollzugsanstalt gebracht.

    Das Leben der kleinen Ursula endete am 15. September 1981. Es war der erste Schultag nach den großen Sommerferien. Die Zehnjährige war nachmittags im Anschluss an eine Turnstunde in Schondorf noch zu ihrer Freundin gegangen. Als ihr Vater dort gegen 19.15 Uhr anruft, seine Tochter solle nach Hause kommen, setzt sich das Mädchen aufs Fahrrad. Doch Ursula wird nie zu Hause ankommen.

    Irgendwo zwischen Schondorf und Eching passt der Täter sie ab, schleppt sie in den Wald und zwingt sie in die Kiste, die 1,60 Meter tief in den Waldboden eingelassen ist. In dem knapp fünf Quadratmeter großen Behältnis, das ihr Entführer mit Stoff ausgekleidet hat, liegen Essen und Comic-Hefte für sie bereit. Eine Autobatterie sorgt für Beleuchtung und Plastikrohre für die Belüftung. Doch das Mädchen erstickt schon wenige Stunden später qualvoll. Nasses Laub hat die Luftzufuhr in die Kiste verstopft. Einige Tage später, die kleine Ursula ist zu dem Zeitpunkt längst tot, geht bei den Eltern ein Erpresserbrief ein, aus Zeitungsbuchstaben zusammengestückelt. Darin werden sie aufgefordert, für die Freilassung ihres Kindes zwei Millionen Mark Lösegeld zu zahlen. Fast drei Wochen nach ihrer Entführung wird die Kiste mit der Leiche des Kindes entdeckt.

    Seit 1981 verfolgte die Polizei eine Vielzahl von Spuren und Hinweisen aus der Bevölkerung. Zweimal - in den Jahren 1982 und 2002 - wurde der Fall in der Fernsehserie "Aktenzeichen XY ungelöst" gesendet - ohne Erfolg.

    Die brutale Tat wäre 2011 verjährt

    2007 geriet der Fall Herrmann wieder in die Schlagzeilen, als DNA-Spuren im Zusammenhang mit der Tötung der Münchner Parkhausbesitzerin Charlotte Böhringer gesichert wurden. Das genetische Material passte zu DNA-Fragmenten, die sich 1981 in der Kiste der kleinen Ursula Herrmann fanden.

    Sollte sich der Verdacht gegen den Mann erhärten, haben die Fahnder allen Grund zu feiern. Weil es sich strafrechtlich um einen erpresserischen Menschenraub handelt, wäre die Tat 2011 verjährt, der Täter straffrei ausgegangen.

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