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Volksfeste: Steuer-Sonderregelung für Bierzelt-Bedienungen in Bayern

Volksfeste

Steuer-Sonderregelung für Bierzelt-Bedienungen in Bayern

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    Die Bedienungen sollen schneller mehr von ihrem Nettolohn haben.
    Die Bedienungen sollen schneller mehr von ihrem Nettolohn haben. Foto: Frank Leonhardt/dpa, Archiv

    Es ist beinahe zur Tradition geworden: Seit einigen Jahren setzt sich Bayerns Finanz- und Heimatminister Markus Söder mit einem Dutzend fescher Wiesn-Bedienungen zusammen, um Klartext zu sprechen. Denn gemeinsam führen sie einen „harten Kampf“. Es geht um Geld und, so Söder, um nicht weniger als ein „Symbol der Heimat“. Aber nun sei ein Ende in Sicht, verspricht er.

    Hunderte Frauen wuchten jedes Jahr Maßkrüge, Hendl, Brezen über die Volksfeste. Ob auf der Münchner Wiesn, dem Augsburger Plärrer oder der Kemptener Festwoche. Das ist anstrengend, zahlt sich aber aus: Der Lohn ist weitaus üppiger als sonst. Jedoch landet das volle Nettogehalt erst im nächsten Jahr auf dem Konto der Bedienungen. Darüber ärgern sie sich.

    Volksfest-Bedienungen bekommen vollen Lohn wieder schneller

    Der Grund ist das bundesweit gültige Steuerrecht: Seit einer Gesetzesänderung 2011 müssen die Service-Kräfte zunächst hohe Steuern auf ihren Lohn aus Volksfest-Tagen bezahlen. Später dann, nach der Einkommensteuererklärung zum Jahresende, bekommen sie einen Teil des Geldes vom Finanzamt zurückerstattet. Diesen Umweg müssen auch andere kurzzeitig Beschäftigte auf den Volksfesten in Kauf nehmen, etwa Köche.

    Silvia Gruber bedient seit 17 Jahren im „Winzerer Fähndl“ auf der Wiesn. Die 56-Jährige kritisiert: „Das ist doch Käse, so lange auf das Geld warten zu müssen. Wir müssen vorab ohnehin viel auslegen – zum Beispiel für das Dirndl, Tablett oder den Geldbeutel. Wir sind bis zu 2000 Euro im Voraus im Minus.“

    Söder hat sich deshalb für einen „bayerischen Sonderweg“ eingesetzt. Auch 2017 ist er wieder gültig. Dieser nennt sich permanenter Lohnsteuer-Jahresausgleich. Was sich hinter dem sperrigen Begriff verbirgt: Zur Berechnung der Lohnsteuer wird das kurzzeitig hohe Gehalt auf einen längeren Zeitraum umgerechnet. Dadurch sinkt der durchschnittliche Verdienst und die Servicekräfte zahlen weniger Steuern. Der Nettolohn, der den Bedienungen sofort bezahlt wird, ist somit höher. „So bekommen wir unser Geld schon vier Wochen nach der Wiesn – und nicht erst im nächsten Frühjahr“, erklärt Gruber.

    Söder will bayerische Regelung für ganz Deutschland

    Die Begründung für die Ausnahmeregel: Im Freistaat finden mehr Volksfeste statt als in allen anderen Bundesländern. Motivierte Service-Kräfte seien wichtig, da sie den Charme der Feste ausmachten, so Söder und weiter: „Das ist kein Geschenk für die Bedienungen, sondern lediglich eine andere Art der Abrechnung.“

    Um die bayerische Lösung auf ganz Deutschland auszuweiten, hat der Minister mit Vertretern der anderen Länder geredet. Nun, nach drei Jahren, habe er rund die Hälfte davon überzeugt. Der Bundesrat habe einen Gesetzesentwurf erstellt, den der Bundestag verhandeln werde. „Noch vor der Sommerpause ist das erledigt“, kündigt Söder selbstbewusst an. Ob er denn nun auch Bundespolitik mache? Er schmunzelt und sagt: „Das macht doch jeder bayerische Minister.“

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