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Volksentscheid: Auf der Wiesn darf auf jeden Fall geraucht werden

Volksentscheid

Auf der Wiesn darf auf jeden Fall geraucht werden

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    Sorgt immer wieder für Diskussion: der Nichtraucherschutz.
    Sorgt immer wieder für Diskussion: der Nichtraucherschutz.

    Mit einem Volksentscheid entscheiden die Bayern am Sonntag, ob in Gaststätten das Rauchen verboten werden soll. Doch unabhängig vom Ausgang des Entscheids darf in den Bierzelten auf der Wiesn in diesem Jahr geraucht werden.

    Das Für und Wider zu einem strikten Rauchverbot in Gaststätten sorgt bayernweit für hitzige Debatten. Am Sonntag entscheiden die Bayern im Volksentscheid, ob die Raucher aus den Gaststuben verbannt werden sollen. In der Landeshauptstadt München haben schon bis zum Montag etwa ein Achtel ihre Entscheidung per Briefwahl getroffen. Das Wahlamt in

    Wie auch immer die Entscheidung ausgeht - auf der diesjährigen Wiesn werden die Raucher wie gewohnt im Zelt Zigarette, Zigarre oder Pfeife anzünden dürfen. Das bestätigt Klaus Kirchmann vom Kreisverwaltungsreferat München.

    Sollte das Rauchen im Bierzelt mit dem Volksentscheid verboten werden, begehen die Raucher und die Wirte, die das Rauchen zulassen, eine Ordnungswidrigkeit. Dagegen müssten die Münchner Behörden vorgehen. Sie bekommen vom Gesetzgeber aber auch einen Ermessensspielraum. Sie können Ausnahmen zuzulassen, wenn es dafür wichtige Gründe gibt.

    Diese sieht die Stadt München gegeben. Bislang weiß man noch nicht, ob der Gesetzentwurf angenommen wird. Überwiegen die Nein-Stimmen, brauchen die Wiesn-Wirte keine Vorkehrungen treffen, damit ihre Besucher gefahrlos die meist vollbesetzten Zelte zum Rauchen verlassen und anschließend an ihren Platz zurückkehren können. Es wäre daher unverhältmäßig, solche Vorkehrungen bereits für das Oktoberfest 2010 zur Auflage zu machen. Zudem wäre ein Rauchverbot in der Praxis wohl nicht durchsetzbar.

    Sollten die Befürworter des Rauchverbots am Sonntag Erfolg haben, werden sich die Wiesn-Wirte für das kommende Jahr etwas einfallen lassen müssen. Auch auf Seiten der Stadt gibt es bereits erste Überlegungen, so Kirchmann. Diese würden im Fall der Fälle ausgearbeitet und dann dem Stadtrat vorgelegt.

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