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Verwandtenaffäre: Landtag will Forderungen gegen Ex-CSU-Fraktionschef Schmid prüfen

Verwandtenaffäre

Landtag will Forderungen gegen Ex-CSU-Fraktionschef Schmid prüfen

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    Das Urteil für den Georg Schmid, den früheren Spitzenpolitiker aus Donauwörth, lautet: 16 Monate auf Bewährung, dazu 120000 Euro Geldstrafe.
    Das Urteil für den Georg Schmid, den früheren Spitzenpolitiker aus Donauwörth, lautet: 16 Monate auf Bewährung, dazu 120000 Euro Geldstrafe. Foto: Wagner

    Der Bayerische Landtag will nach der Verurteilung des ehemaligen CSU-Fraktionschefs Georg Schmid Rückforderungen gegen den 61-Jährigen prüfen. Schmid war Mitte März vom Augsburger Amtsgericht zu einer 16-monatigen Bewährungsstrafe wegen Sozialbetrugs und Steuerhinterziehung verurteilt worden. Grund dafür war, dass der CSU-Politiker knapp 22 Jahre lang seine Ehefrau als scheinselbstständige Sekretärin beschäftigte. Das Geld dafür hatte Schmid als Aufwandsentschädigung vom Parlament erhalten.

    Experten des Landtags prüfen Ansprüche gegen Schmid

    Das ist Georg Schmid

    Georg Schmid ist ein CSU-Politiker aus Donauwörth. Er war zuletzt Fraktionsvorsitzender der CSU im Bayerischen Landtag.

    Georg Schmid ist katholisch, verheiratet und hat zwei Kinder.

    Geboren wurde er am 20. April 1953 in Donauwörth.

    Das Abitur machte er 1972 in Donauwörth. Danach studierte er Rechtswissenschaften.

    1979 ging er als Jurist zum Landratsamt Dillingen.

    1982 wurde er Vorsitzender der Jungen Union in Donauwörth.

    1987 wurde Schmid Vorsitzender der CSU Donauwörth und 1989 Vorsitzender des CSU-Kreisverbandes Donau-Ries.

    1990 wurde der Unions-Politiker er in den Bayerischen Landtag gewählt.

    1999 wurde Schmid zum Staatssekretär im Bayerischen Sozialministerium berufen.

    Im Jahr 2003 wechselte er als Staatssekretär ins Bayerische Innenministerium.

    2007 wurde er CSU-Fraktionsvorsitzender im Bayerischen Landtag.

    Am 25. April 2013 trat Schmid vom Amt des Fraktionsvorsitzenden zurück, nachdem er wegen der Beschäftigung seiner Ehefrau auf Kosten der Steuerzahler unter Druck geraten war.

    Im März 2015 stand Schmid wegen der Verwandtenaffäre vor dem Augsburger Amtsgericht.

    Am 18. März 2015 verurteilte ihn das Gericht zu einem Jahr und vier Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung wegen Sozialbetrugs und Steuerhinterziehung. Er hatte seine Ehefrau fast 22 Jahre lang als Scheinselbstständige in seinem Donauwörther Abgeordnetenbüro beschäftigt.

    Das Landtagsamt warte nun auf das schriftliche Urteil des Gerichts, sagte Landtagssprecher Zoran Gojic. "Das ist schon angefordert." Danach würden die Juristen des Maximilianeums das Urteil prüfen, ob sich Ansprüche gegen Schmid daraus ergeben.

    Schmid hatte seine Frau Gertrud mit einem Werkvertrag als angebliche Unternehmerin im heimischen Abgeordnetenbüro beschäftigt. Der Landtag hatte dafür bis zu 5500 Euro pro Monat bezahlt. Normalerweise stellen Abgeordnete ihre Mitarbeiter als normale Angestellte ein. Konsequenz aus dem inzwischen rechtskräftigen Urteil ist, dass seine wegen Beihilfe ebenfalls verurteilte Ehefrau nun bei der Rentenkasse nachversichert wird. Schmid hat dafür bereits 450 000 Euro überwiesen, weitere Forderungen der Sozialversicherung über mehr als 300 000 Euro sind noch offen.

    Auch das Finanzamt berechnet neu

    Auch beim Finanzamt läuft ein Verfahren zur Nachberechnung von Steuern. Während der Fiskus Lohnsteuer nacherheben kann, könnte Gertrud Schmid die als Selbstständige gezahlte Umsatzsteuer zurückerhalten. Dabei geht es nach der Beweisaufnahme im Prozess um eine Summe von mehr als 100 000 Euro. Richter Michael Nißl hatte in seinem mündlichen Urteil ausdrücklich die Umsatzsteuer erwähnt. Diese Erstattung werde sich dann wohl der Landtag holen, sagte er.

    Schmid ist der prominenteste Fall in der Verwandtenaffäre des Landtags. Eine Reihe von Parlamentariern hatte Angehörigen Jobs verschafft. Vor zwei Jahren trat Schmid wegen der Affäre zurück. dpa/lby/AZ

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