Die Maskenpflicht im Unterricht an weiterführenden Schulen in Bayern bleibt bestehen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München lehnte am Montag einen Eilantrag ab, mit dem ein Gymnasiast die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung während des Unterrichts kippen wollte.
Diese Maßnahme diene dem legitimen Zweck, die Weiterverbreitung des Coronavirus unter den Schülern und Lehrern zumindest zu reduzieren und hierdurch die Virusausbreitung in der Bevölkerung insgesamt einzudämmen, heißt es in der Entscheidung.
Gericht: Maskenpflicht und damit verbundene Einschränkungen seien hinnehmbar
Das Gericht nannte die Maskenpflicht auch angemessen und verwies darauf, dass Betroffene im Einzelfall aus pädagogischen und medizinischen Gründen davon befreit werden können.
Der Verwaltungsgerichtshof nannte die mit der Maskenpflicht verbundenen Einschränkungen als hinnehmbar. Sie trage dazu bei, den regulären Präsenzunterricht sicherzustellen und die Bildungsgerechtigkeit für alle Schülerinnen und Schüler zu gewährleisten.
Mutter eines Schülers hatte den Antrag gestellt
Rechtsmittel können gegen den Beschluss nicht eingelegt werden. Eine Mutter hatte den Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz im Namen ihres zehn Jahre alten Sohnes gestellt.
In den ersten beiden Schulwochen müssen Kinder und Jugendliche in Bayern ab der fünften Klasse eine Maske auch während des Unterrichts tragen. Sie ist Teil des Hygienekonzeptes, mit dem der Regelbetrieb an Schulen auch in der Pandemie weitergehen soll. (dpa)
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