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Verunreinigung: In Rosenheim soll das Trinkwasser abgekocht werden

Verunreinigung

In Rosenheim soll das Trinkwasser abgekocht werden

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    In Rosenheim ist derzeit beim Trinkwasser Vorsicht geboten. Die Stadtwerke raten den Bürgern, das Wasser abzukochen.
    In Rosenheim ist derzeit beim Trinkwasser Vorsicht geboten. Die Stadtwerke raten den Bürgern, das Wasser abzukochen. Foto: Anne Wall.

    Das Gesundheitsamt Rosenheim hat eine Verunreinigung in der Wasserversorgung festgestellt. Das Trinkwasser soll deshalb vorsorglich abgekocht werden. Die Warnung gilt für rund 80.000 Einwohner in der kreisfreien Stadt

    Schuld an der Verunreinigung ist laut dem Landratsamt Rosenheim das Unwetter am Sonntag. "Im Bereich der Brunnen in Bad Aibling und Willing war das

    Bei Untersuchungen des Wassers wurde eine erhöhte Zahl sogenannter coliformer Keime gefunden. Diese können bei Mensch mit schwachem Immunsystem Entzündungen oder Durchfälle verursachen. Der Brunnen wurde sofort außer Betrieb genommen, das Trinkwassernetz wird von den Stadtwerken Rosenheim gespült und gechlort.

    Nicht absehbar, wann es Entwarnung gibt

    Im Laufe des Tages werden weitere Proben genommen, so der Sprecher. Wann Entwarnung gegeben wird, ist nicht absehbar. Laut Pressemitteilung der Stadtwerke sei es gut möglich, dass die Entwarnung erst Freitag oder Samstag erfolgt.

    Es bestehe jedoch keine akute Gefahr, wenn jemand bereits etwas von dem verkeimten Trinkwasser zu sich genommen hat, sagt Dr. Erwin Rupprecht, Sachgebietsleiter im Rosenheimer Gesundheitsamt. Es handle sich bei der Warnung um eine rein vorsorgliche Maßnahme.

    Für folgende Zwecke sollte das Wasser zuvor mindestens fünf Minuten lang sprudelnd kochen:

    • zum Trinken, sowie zur Zubereitung von Getränken (Saftschorlen, Tee, etc.)
    • zur Zubereitung von Nahrung, insbesondere für Säuglinge, Kleinkinder, Alte und Kranke
    • zum Abwaschen von Salaten, Gemüse und Obst
    • zum Spülen von Gefäßen und Geräten, in denen Lebensmittel zubereitet oder aufbewahrt werden
    • zum Zähneputzen und zur Mundpflege
    • für Medizinische Zwecke (Reinigung von Wunden, Nasenspülung, etc.)
    • zum Herstellen von Eiswürfeln zur Kühlung von Getränken

    Zu Reinigungszwecken, für Haustiere und Vieh, sowie für die Toilettenspülung ist kein Abkochen nötig. Auch die Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden) kann mit nicht abgekochtem Wasser erfolgen, sofern darauf geachtet wird, dass das Wasser nicht getrunken wird beziehungsweise in offene Wunden gelangen kann.

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