Verstöße gegen die Mundschutzpflicht zum Schutz vor Ansteckungen mit dem Coronavirus können in Bayern bis zu 5000 Euro kosten. Dies geht aus dem aktualisierten Bußgeldkatalog hervor.
Demnach werden bei fehlendem Mund-Nase-Schutz in Bussen, Bahnen und Geschäften 150 Euro fällig. Besonders teuer wird es aber für Ladenbesitzer, die nicht sicherstellen, dass ihr Personal eine Mund-Nasen-Bedeckung trägt: Hierfür sieht Bußgeldkatalog eine Zahlung von 5000 Euro vor.
Ab Montag gilt Maskenpflicht in Bayern
Ab kommendem Montag gilt in ganz Bayern eine Pflicht, Mund und Nase im Öffentlichen Personennahverkehr und in Geschäften zu verhüllen. Die Staatsregierung hatte in dem Kontext auch angekündigt, dass die Einhaltung streng kontrolliert werden soll. Aus diesem Grund muss spätestens am Wochenende der Bußgeldkatalog aktualisiert werden.
Die Maskenpflicht gilt ab einem Alter von sechs Jahren, um sie zu erfüllen muss aber keine Schutzmaske getragen werden. Es reicht auch das Tragen eines Schals oder eines eng anliegenden Tuchs. (dpa, lby)
Lesen Sie dazu auch:
- Maskenpflicht in Bayern: Das müssen Sie über den Mundschutz wissen
- Trotz Corona-Maske: Mit diesen fünf Tipps beschlagen Brillen nicht