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Verschleppt an der A9: Bundesgericht prüft gewaltsamen Tod eines Münchners

Verschleppt an der A9

Bundesgericht prüft gewaltsamen Tod eines Münchners

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    Der BGH in Karlsruhe (Symbolbild).
    Der BGH in Karlsruhe (Symbolbild). Foto: Uli Deck (dpa)

    Der gewaltsame Tod eines Münchner Informatikers an der Autobahn 9 in Sachsen-Anhalt beschäftigt am Donnerstag (19.11.) den Bundesgerichtshof (BGH). Fünf Männer hatten den 39-Jährigen 2012 von einem Autobahnparkplatz verschleppt und schwer misshandelt. In einem Transporter ließen sie ihn dann sterben. 

    Der BGH prüft, ob sich die Täter wegen Mordes verantworten müssen. Das Landgericht Dessau-Roßlau (Sachsen-Anhalt) hatte die Männer 2014 zwar zu hohen Haftstrafen verurteilt. Eine Tötungsabsicht habe ihnen aber nicht nachgewiesen werden können. Gegen das Urteil war die Familie des Opfers in Revision gegangen. Wann der BGH seine Entscheidung verkünden will, ist noch nicht bekannt. (Az.: 4 StR 72/15)

    A9: Informatiker wird nach Toilettenbesuch verschleppt

    Der Informatiker war im Januar 2012 zu seinen Eltern nahe Hamburg unterwegs. Nach den Feststellungen des Landgerichts wurde er überfallen, als er auf einem Autobahnparkplatz der A9 von der Toilette kam. Die Täter hatten ihr Opfer willkürlich ausgesucht und von dem Mann die Geldkarten samt Geheimzahl erpresst. 

    Erst sechs Tage nach der Tat wurde die Leiche des Mannes mit Klebeband gefesselt in einem Transporter gefunden. Dieser stand etwa 200 Meter abseits der A9 auf einem Waldweg. Laut Obduktion war der Informatiker innerhalb von 24 Stunden nach der Tat an den Folgen massiver Schläge und Brüche gestorben. Für die erpressten 4000 Euro tankten die Täter, kauften unter anderem Turnschuhe und 75 Pakete Kaffee. 

    Das Landgericht verurteilte den Haupttäter nach rund 70 Verhandlungstagen zu zwölf Jahren und zwei Monaten Gefängnis. Auch seine Mittäter bekamen hohe Haftstrafen. Das Urteil lautete auf erpresserischen Menschenraub und Raub mit Todesfolge sowie gewerbsmäßigen Computerbetrug. 

    Gericht kann Tatablauf nur schwer rekonstruieren

    Ursprünglich hatte die 2. Strafkammer das Verfahren im Januar 2013 wegen Mordes aus Habgier eröffnet. Die Staatsanwaltschaft hatte für zwei Männer lebenslange Haft und für drei lange Haftstrafen beantragt. Gegen das Urteil haben auch die Angeklagten Revision in Karlsruhe eingelegt. 

    Es sei nicht gelungen, bis ins letzte Detail ein Bild vom Tatablauf zu bekommen, hatte Richterin Uda Schmidt 2014 das Urteil begründet. So wisse man nicht, welcher der Angeklagten das Opfer so schwer misshandelt habe. AZ/dpa

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