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Verkehr: Zeugen können Falschparker in Bayern jetzt per App melden

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Zeugen können Falschparker in Bayern jetzt per App melden

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    In vielen bayerischen Städten sind Parksünder ein großes Problem.
    In vielen bayerischen Städten sind Parksünder ein großes Problem. Foto: Fredrik von Erichsen, dpa

    Angesichts solcher Dreistigkeit staunt man schon: Da steht nun also ein dunkelblauer Golf – in einer Feuerwehrzufahrt. Mitten in Augsburg. Direkt vor einem Schild, das eigentlich unmissverständlich klarmacht, dass hier absolutes Halteverbot herrscht. Das scheint dem Falschparker aber herzlich egal zu sein.

    Dass der Fahrer des Golfs dort parkt, wo er nichts zu suchen hat, kann nicht nur der sehen, der zufällig an der Stelle vorbeifährt – sondern jeder. Denn im Internet werden auf Twitter unter dem Account @DasMussWeg Fotos von Parksündern veröffentlicht. Zwar anonym, doch die Nachricht ist deutlich: Viele Menschen wollen sich so ein Verhalten einfach nicht mehr gefallen lassen. Dafür gibt es die App „Wegeheld“, mit der man Fotos von Falschparkern ins Netz stellen und sogar direkt ans Ordnungsamt weiterleiten kann.

    Kämpfe um die wenigen Parkplätze

    Das Thema Falschparken ist im Freistaat ein besonders sensibles. Vor allem in den bayerischen Großstädten, in denen es wahre Kämpfe um die teils wenigen Parkplätze gibt. Und wer nichts findet, der stellt sich eben auch mal ins Halteverbot. Etwa in Augsburg. Im Jahr 2018 wurden durch die Polizei fast 8000 Parkverstöße im Stadtgebiet Augsburg schriftlich verwarnt.

    Auch beim Verkehrsüberwachungs- und Ordnungsdienst, der neben der Polizei bei Parkverstößen zuständig ist, weiß man um die Problematik. „In den letzten Jahren ist ein neuerlicher Anstieg des Parkdrucks festzustellen“, sagt Dienststellenleiter Andreas Bleymaier. Betroffen von Falschparkern sei vor allem die Innenstadt wegen unberechtigt parkender Fahrzeuge auf Bewohnerparkplätzen.

    Feuerwehr in Nürnberg klagt über Falschparker

    Auch in Nürnberg sind Falschparker ein riesengroßes Problem. Die Feuerwehr berichtet, dass sie fast täglich von einem Auto, das an der falschen Stelle steht, ausgebremst wird – und das kann bei Einsätzen, bei denen es schnell gehen muss, dramatisch enden. Im schlimmsten Fall tödlich.

    Deswegen startete die Feuerwehr im vergangenen Herbst auch die Aktion „Falschparken kostet Leben“, um auf die massiven Schwierigkeiten hinzuweisen. Wie groß das Dilemma ist, zeigen die Zahlen: In nur einem Jahr wurden in Nürnberg 4000 Strafzettel an Parksünder verteilt, die ihr Fahrzeug auf Rettungswegen oder Feuerwehrzufahrten abgestellt hatten.

    Hilft öffentliches Anprangern der Falschparker?

    Was kann man dagegen tun? Mehr kontrollieren? Die Falschparker noch konsequenter zur Kasse bitten? Oder tatsächlich diejenigen, die einfach parken, wo es ihnen gefällt, öffentlich anprangern, etwa mit einer App wie „Wegeheld“?

    Was Letztere angeht, hält sich bei der Augsburger Verkehrsüberwachung die Begeisterung in Grenzen. „Ein öffentliches Anprangern wird vom Verkehrsüberwachungs- und Ordnungsdienst grundsätzlich abgelehnt“, teilt Dienststellenleiter Bleymaier mit. Fremd- oder Drittanzeigen sehe die Behörde kritisch. „Die Überwachung des Straßenverkehrs obliegt den zuständigen staatlichen und kommunalen Behörden, die dieser Aufgabe auch gewissenhaft nachkommen.

    Die parallele Entwicklung einer privaten Überwachung ist dabei weder notwendig noch wünschenswert“, macht er deutlich. Ebenso zu berücksichtigen sei, dass es sich bei einer Drittanzeige auch tatsächlich um einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung handeln müsse, da sonst der Vorwurf der falschen Verdächtigung im Raum steht – so etwas habe es schon gegeben.

    App um Falschparker zu melden

    Auch die Polizei hat sich schon mit der Falschparker-Melde-App beschäftigt. Wichtig sei bei allen Fällen, dass der Verstoß ausführlich dokumentiert werde, sagt David Christ vom Polizeipräsidium Schwaben Nord. Der Mitteiler müsse eindeutig feststehen, da dieser als Zeuge geführt werde und zu Gericht geladen werden könne. Christ verweist auch darauf, dass eine Veröffentlichung im Internet nicht ganz problemlos ist: „Das Teilen auf sozialen Netzwerken unterliegt strengen datenschutzrechtlichen Einschränkungen.“ Es dürften nur solche Fotos veröffentlich werden, die keine Rückschlüsse auf eine bestimmbare Person zulassen. Hier müsse gegebenenfalls geschwärzt oder verpixelt werden.

    Ob er glaubt, dass die App hilft? Christ ist zurückhaltend. Inwiefern ein „an den Pranger stellen“ eine pädagogische Wirkung erziele, wenn der „Angeprangerte“ nicht erkennbar ist, das könne er nicht beurteilen.

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