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Verkehr: Warum auch an Sonntagen Lastwagen unterwegs sind

Verkehr

Warum auch an Sonntagen Lastwagen unterwegs sind

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    In Ausnahmefällen dürfen schwere Lastwagen auch an Sonn- und Feiertagen unterwegs sein.
    In Ausnahmefällen dürfen schwere Lastwagen auch an Sonn- und Feiertagen unterwegs sein. Foto: Ralf Hirschberger/dpa

    Nach dem schweren Verkehrsunfall in der Silvesternacht auf der A7 mit sech toten jungen Menschen häufen sich beim Polizeipräsidium Schwaben Süd/West Anfragen zum Fahrverbot von Lkw auf deutschen Straßen. Grundsätzlich verbietet die Straßenverkehrsordnung an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr das Fahren von Lkw über 7,5 Tonnen und Anhänger hinter Lastwagen auf öffentlichen Straßen. Das gilt auch in anderen eutropäischen Ländern.

    Dieses Verbot solle der generellen Sonntagsruhe sowie dem Umwelt- und Lärmschutz dienen, erläutert Polizei-Pressesprecher Christian Eckel. Außerdem entlastet diese Reglementierung den an Sonn- und Feiertagen erhöhten Ausflugsverkehr.

    Lastwagen am Sonntag: Welche Ausnahmen gibt es?

    Aber es gibt eine ganze Reihe von Ausnahmen. Beispielsweise sind Lkw-Fahrten notwendig, um die Versorgung aufrecht zu erhalten. So sind etwa Fahrten zum Transport von leicht verderblichen Waren wie Milcherzeugnisse, frischer Fisch oder Obst und Gemüse zulässig. Das gilt auch für Leerfahrten, die damit zusammenhängen.

    In Einzelfällen können durch die Straßenverkehrsbehörden weitere Ausnahmen zugelassen werden. Dies ist beispielsweise der Fall beim Transport von lebenden Tieren, tagesaktuellen Druck-Erzeugnissen oder auch Schnittblumen.

    Am schlimmen Serienunfall auf A7 waren drei Lastwagen beteiligt

    Durch die Polizeidienststellen des Präsidiums Schwaben Süd/West wird die Einhaltung der Vorschriften regelmäßig überprüft. „Das unerlaubte Fahren an Sonn- und Feiertagen stellt kein gravierendes Problem auf den Straßen in unserem Zuständigkeitsbereich dar“, erläutert Rainer Lutz, stellvertretender Leiter des Sachbereichs Verkehr im Polizeipräsidium.

    Ob ein Fahrzeug oder die Kombination unter diese Vorschriften fällt, orientiert sich nicht an der Bezeichnung in den Zulassungspapieren, sondern es kommt gemäß der geltenden Rechtssprechung auf die tatsächliche Nutzung an.

    An dem verheerenden Serienunfall auf der A7 zwischen Kempten und Memmingen bei Bad Grönenbach in Fahrtrichtung Norden waren drei Lkw beteiligt gewesen. Die Karambolage mit insgesamt zwölf Fahrzeugen hatte sich in dichtem Nebel ereignet. (az/mun)

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