Dutzende Fälle von gelösten Radmuttern an Fahrzeugen beschäftigen derzeit die Polizei in Nordschwaben. "Allein im Landkreis Donau-Ries sind bei uns seit Anfang des Jahres 45 Fälle angezeigt worden", erklärt Maria Enslin, Sprecherin des Polizeipräsidiums Schwaben-Nord in Augsburg. Im Landkreis Dillingen sei mit 15 Fällen in den vergangenen Monaten eine ebenfalls "ungewöhnliche Häufung" festzustellen.
Ein Zufall? Oder treibt seit Monaten ein Serientäter in der nordschwäbischen Region sein Unwesen und schraubt regelmäßig die Muttern an Rädern von Autos, Traktoren und Mähdreschern auf? "Genau dieser Frage gehen unsere Ermittler derzeit nach", sagt die Polizeisprecherin. Allein die Häufung der Fälle sei jedoch ein Indiz dafür, dass es sich um einen oder mehrere Straftäter handelt.
Mehrere Unfälle wegen gelöster Radmuttern
Und so rührt die Polizei aktuell mächtig die "Werbetrommel" – Presseberichte, Zeugenaufrufe, Aufklärungsvideos –, in der Hoffnung, entscheidende Hinweise zu bekommen. Aber auch, um Fahrzeugführer aller Art zu warnen. Schon in vier Fällen sei es aufgrund gelöster Radmuttern zu Unfällen gekommen. Diese seien zwar glimpflich, also ohne verletzte Personen, ausgegangen, aber es könne nicht ausgeschlossen werden, dass eines Tages Schlimmeres passiere.
"Sollten Sie feststellen, dass Ihr Fahrzeug schon bei geringer Geschwindigkeit ungewohnte, klackende Geräusche von sich gibt oder Lenkung und Fahrstabilität eingeschränkt sind, reagieren Sie sofort und halten Sie unverzüglich an", rät daher die Polizei.
Polizei rät: Regelmäßig Ratmuttern am eigenen Fahrzeug kontrollieren
Allerdings sei auch nicht gänzlich auszuschließen, dass gelöste Radmuttern auf einen Fehler beim Reifenwechsel zurückzuführen seien. So oder so empfiehlt die Polizei, regelmäßig die Radmuttern am eigenen Fahrzeug zu kontrollieren. Zur Sicherheit. Und zur besseren Eingrenzung eines möglichen Tatzeitpunkts. "Oftmals wissen die Betroffenen nicht, wie lange sie schon mit den offenen Radmuttern herumgefahren sind und wo diese möglicherweise gelöst wurden", sagt Polizeisprecherin Enslin. Das mache die Suche nach einem Täter nicht leichter.
Dessen Treiben sei im Übrigen kein Scherz oder Kavaliersdelikt, teilt die Polizei mit, sondern könne als gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden.
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