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Verhaftung angedroht: "Mehmet" fühlt sich vom Innenministerium gebrandmarkt

Verhaftung angedroht

"Mehmet" fühlt sich vom Innenministerium gebrandmarkt

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    Der Serienstraftäter "Mehmet" am 24.04.2001 vor dem bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München.
    Der Serienstraftäter "Mehmet" am 24.04.2001 vor dem bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München. Foto: Peter Kneffel/Archiv

    Der als "Mehmet" bekanntgewordene Muhlis A. fühlt sich vom bayerischen Innenministerium wegen seiner kriminellen Vergangenheit zu Unrecht gebrandmarkt. "Man kann doch keinem 28-jährigen Mann heute noch Sachen vorwerfen, die er mit 14 Jahren getan hat", sagte Muhlis A. der Mittwochsausgabe der Süddeutschen Zeitung. In den vergangenen Jahren sei er kein einziges Mal mehr straffällig geworden.

    2006 einer Haftstrafe entzogen

    Der in München geborene Türke war 2006 ausgewiesen worden. Zuvor hatte er sich in die Türkei abgesetzt und sich so einer Haftstrafe in Deutschland entzogen. Anfang der Woche erklärte der 28-Jährige, er wolle bei den Behörden Anträge stellen, um wieder einreisen zu können. Innenminister Joachim Herrmann von der CSU reagierte scharf: "Muhlis A. alias "Mehmet" wollen wir hier nicht."

    Grüne warnen vor Hexenjagd

    Die Münchner Grünen riefen zur Mäßigung auf und warnten vor einer "Hexenjagd auf eine Einzelperson". Über sein Gesuch, wieder nach Deutschland einreisen zu wollen, entschieden die Behörden und nicht die CSU. "Schon gar nicht hat ein einzelner CSU-Politiker andere Menschen öffentlich zu unerwünschten Personen zu erklären", sagte der Vorsitzende der Grünen in München Sebastian Weisenburger am Mittwoch.

    Gnadengesuch soll Haftbefehl aufheben

    Muhlis A. hatte Ende der 1990er Jahre für Aufsehen gesorgt. Bereits vor seiner Strafmündigkeit mit 14 Jahren hatte er mehr als 60 Straftaten verübt. Eine Ausweisung 2002 scheiterte. 2005 wurde er erneut straffällig. Wegen Gewalttätigkeiten und Todesdrohungen gegen seine Eltern wurde er 2005 zu 18 Monaten Haft verurteilt, setzte sich aber vor Haftantritt in die Türkei ab. Neben der Ausweisung erging auch ein Haftbefehl, so dass Muhlis A. nach derzeitigem Rechtsstand bei seiner Einreise nach Deutschland festgenommen werden würde. Mit einem Gnadengesuch will Muhlis A. diesen Haftbefehl aufheben lassen. dpa/lby

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