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Vergleich im Hundebiss-Prozess: Bub von Hund zerfleischt und von Anwälten betrogen

Vergleich im Hundebiss-Prozess

Bub von Hund zerfleischt und von Anwälten betrogen

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    Ein Hund hat Nico das Gesicht übel zugerichtet. Dann wurde er von Anwälten betrogen. Jetzt gab es einen Vergleich: Die Versicherung zahlt 20.000 Euro. Foto: Jung
    Ein Hund hat Nico das Gesicht übel zugerichtet. Dann wurde er von Anwälten betrogen. Jetzt gab es einen Vergleich: Die Versicherung zahlt 20.000 Euro. Foto: Jung

    Von Harald Jung Ingolstadt. Im so genannten Hundebiss-Prozess vor dem Landgericht

    Der skandalöse Fall sorgte bundesweit für Schlagzeilen: Im Mai 2004 wurde der damals sechs Jahre alte Nico Poniatowski von dem sonst lammfrommen Schweizer Hütehund einer befreundeten Familie angefallen und fürchterlich zugerichtet.

    Der Schüler aus dem kleinen Ort Karlskron (Kreis Neuburg-Schrobenhausen) musste seither zahlreiche Gesichtsoperationen über sich ergehen lassen. Mit mehr oder weniger Erfolg. Ein Ohr konnte nur teilweise rekonstruiert werden, die vom Hund beinahe vollständig abgebissene Nase noch nicht einmal halbwegs. Bis zum Erwachsensein wird Nico noch einige Operationen über sich ergehen lassen müssen.

    Vater Dirk Poniatowski beauftragte ein namhaftes Ingolstädter Anwaltsbüro mit der Schadensregulierung. Die bereitete aus Sicht der Haftpflichtversicherung des Hundehalters auch gar kein Problem: Die Victoria Versicherung zahlte gleich nach dem Unfall eine Soforthilfe und überwies später einen Abfindungsbetrag in Höhe von 45 000 Euro an das Anwaltsbüro.

    Was die Gesellschaft nicht wusste: Die beiden Chefs der Kanzlei haben die Abfindung gar nicht mit dem Vater abgesprochen und sackten das Geld selbst ein. Wochen später flogen sie auf: Neben Nico hatten sie viele weitere Mandanten geprellt - über eine Million Schaden. Die Juristen sind zwischenzeitlich verurteilt, zu holen ist bei ihnen aber nichts mehr.

    Versicherung zeigte guten Willen

    Die Victoria Versicherung bot in dem Zivilprozess nun als Zeichen des guten Willens noch einmal 20 000 Euro an. Der Vater nahm an. Er hatte gegen die Victoria geklagt, weil die Gesellschaft den Anwälten das Geld ausbezahlt hatte, obwohl die Abfindungsvereinbarung nicht von beiden Erziehungsberechtigten unterschrieben war, wie die Versicherung ursprünglich gefordert hatte. Tatsächlich gab man sich mit der Unterschrift von einem der beiden Anwälte zufrieden.

    Das sei übliche Praxis - die Anwälte hätten ja eben deshalb Vollmacht gehabt, so Richterin Birgit Piechulla gestern. Die bedauerte aber grundsätzlich: "Leider habe ich hier nicht die beiden Anwälte sitzen¿"

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