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Modellbau-Affäre: Verfassungsrichter lehnen Klage gegen Haderthauer ab

Modellbau-Affäre

Verfassungsrichter lehnen Klage gegen Haderthauer ab

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    Der bayerische Verfassungsgerichtshof hat eine Klage gegen die ehemalige Chefin der Staatskanzlei Christine Haderthauer (CSU) abgelehnt.
    Der bayerische Verfassungsgerichtshof hat eine Klage gegen die ehemalige Chefin der Staatskanzlei Christine Haderthauer (CSU) abgelehnt. Foto: Matthias Balk, dpa

    Hat die ehemalige Staatskanzleichefin Christine Haderthauer (CSU) bei der Aufklärung der sogenannten Modellbau-Affäre zwei Abgeordnete unter Druck gesetzt und deren Rechte beschnitten?

    Dieser Frage ist der bayerische Verfassungsgerichtshof nachgegangen und hat eine entsprechende Klage des Abgeordneten Peter Bauer (Freie Wähler) sowie von dessen Landtagsfraktion abgewiesen, wie eine Sprecherin am Freitag sagte. 

    Modellbau-Affäre kostete Haderthauer 2014 das Amt

    Bei der Affäre ging es um das zweifelhafte Handeln der Eheleute Haderthauer bei deren Firma Sapor Modelltechnik. Das Unternehmen ließ Luxus-Modellautos von Straftätern in einer Psychiatrie bauen und verkaufte diese für viel Geld. Ein ehemaliger Geschäftspartner beschuldigte das Paar, ihn betrogen zu haben.

    Die Betrugsermittlungen gegen Christine Haderthauer stellte die Staatsanwaltschaft ein; die Politikerin akzeptierte aber einen Strafbefehl wegen eines möglichen Verstoßes gegen die Abgabenordnung. Die Affäre kostete sie 2014 das Amt. Ihren Ehemann verurteilte das Landgericht München II 2016 wegen Steuerhinterziehung und versuchten Betrugs zu einer Geldstrafe.

    Der Fall Christine Haderthauer und die Modellauto-Affäre

    CSU-Politikerin Christine Haderthauer geriet wegen ihrer Beteiligung an der Modellbau-Firma in der Kritik.

    Sie war bis Anfang 2004 Miteigentümerin der Sapor Modelltechnik, anschließend war ihr Mann Hubert bis 2008 Miteigentümer.

    Sapor Modelltechnik verkaufte Modellautos, die psychisch kranke Straftäter im Rahmen ihrer Arbeitstherapie in den Bezirkskrankenhäusern Ansbach und Straubing hergestellt hatten.

    Die Landesanwaltschaft begann zu prüfen, ob der Vertrieb der hochwertigen Modellautos mit Hubert Haderthauers Funktion als Landgerichtsarzt rechtlich vereinbar war.

    Christine Haderthauer war dagegen politisch korrekt mit dem Wechsel in den Landtag aus der Firma ausgestiegen.

    Auf Landtags- oder Presseanfragen zur Modellauto-Affäre reagierte die CSU-Politikerin von Anfang an empfindlich bis patzig.

    Private E-Mails vom Dienstrechner oder anwaltliche Drohgebärden weckten dann ein mediales Interesse, das sonst vielleicht eingeschlafen wäre.

    Die Landtagsopposition forderte Christine Haderthauers Rücktritt.

    Dann beantragt die Staatsanwaltschaft München II die Aufhebung der Immunität Christine Haderthauers.

    Grund dafür sind Ermittlungen wegen Betrugs und Steuervergehen gegen sie und ihren Mann Hubert Haderthauer im Zusammenhang mit der sogenannten Modellauto-Affäre,

    Die Freien Wähler hatten 2017 beim Verfassungsgerichtshof geklagt, Haderthauer habe sie auf dem Höhepunkt der Affäre unzulässig unter Druck setzen wollen, indem sie zwei Abgeordnete zum Unterlassen bestimmter Anschuldigungen aufgefordert habe.

    Das lehnten die Richter nun ab: "Von einer unzulässigen Überschreitung der dargestellten Grenzen kann hier keine Rede sein, da die beanstandete Äußerung nach Art und Charakter eine bloße Gegendarstellung beinhaltet", teilte das oberste Gericht des Freistaats am Donnerstag mit. (dpa/lby)

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